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Der Generalbundesanwalt

Navigation und Service

Informationen zur Umsetzung
der datenschutzrechtlichen Vorgaben der
Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof verarbeitet bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben personenbezogene Daten. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

1. Wer ist Ihr Ansprechpartner

Verantwortlich für die Verarbeitung der bei Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.

Sie erreichen uns wie folgt:

Der Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe

Tel.: 0721 / 8191 - 0
Fax: 0721 / 8191 - 5890

E-Mail: [email protected]
DE-Mail: [email protected]. Sie finden die DE-Mail-Adresse nach der Installation der DE-Mail-Software in dem dort vorhandenen Verzeichnis.

Darüber hinaus können Sie sich zu allen mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und mit der Wahrnehmung Ihrer diesbezüglichen Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung in Zusammenhang stehenden Fragen an unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) wenden. Sie erreichen die / den Datenschutzbeauftragte(n) unter [email protected]. Die / der Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie / er ist nicht befugt, Ihnen inhaltliche Auskunft über die Bearbeitung Ihres Anliegens zu geben oder Rechtsberatung zu erteilen.

2. Datenverarbeitung beim Besuch dieser Internetseite

Jeder Zugriff auf das Internetangebot der Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof wird in einer Protokolldatei gespeichert. In der Protokolldatei werden folgende Daten gespeichert:

- Datum und Uhrzeit des Abrufs (Zeitstempel)
- Anfragedetails und Zieladresse (Protokollversion, HTTP-Methode, Referrer, UserAgent-String)
- Name der abgerufenen Datei und übertragene Datenmenge (angefragte URL inklusive Query-String, Größe in Byte),
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war (HTTP Status Code)

Die bereits vor der Verarbeitung anonymisierte IP-Adresse des Nutzers wird in diesem Zusammenhang nicht gespeichert. Die Logdateien werden 30 Tage vorgehalten.

Ihre Daten werden von uns ausschließlich für Bereitstellung, Optimierung und zur Wahrung der Sicherheit unseres Internetangebots genutzt.

Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des GBA protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird durch den GBA – in anderen als den oben genannten Fällen - nicht vorgenommen.

Links zu Webseiten anderer Anbieter
Unser Online-Angebot enthält Links zu Webseiten anderer Anbieter. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass diese Anbieter die Datenschutzbestimmungen einhalten.

3. Datenverarbeitung bei Verwendung von Twitter

Die Bundesanwaltschaft greift für den hier angebotenen Kurznachrichtendienst auf die technische Plattform und die Dienste der Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103 U.S.A zurück. Verantwortlich für die Datenverarbeitung von außerhalb der Vereinigten Staaten lebenden Personen ist die Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street, Dublin 2 D02 AX07, Irland.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie den hier angebotenen Twitter-Kurznachrichtendienst und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z.B. Teilen, Bewerten).

(a) Von Twitter verarbeitete Daten:

Angaben darüber, welche Daten durch Twitter verarbeitet und zu welchen Zwecken genutzt werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter:
https://twitter.com/de/privacy

Die Twitter Inc. hat sich den Grundsätzen des EU-US Privacy Shield verpflichtet. Näheres dazu finden Sie unter:
https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TORzAAO&status=Active

Die Bundesanwaltschaft hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der durch Twitter verarbeiteten Daten, die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Auch hat er insoweit keine effektiven Kontrollmöglichkeiten.

Mit der Verwendung von Twitter werden Ihre personenbezogenen Daten von der Twitter Inc. erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet und dabei unabhängig von Ihrem Wohnsitz in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem die Twitter Inc. geschäftlich tätig wird, übertragen und dort gespeichert und genutzt.

Twitter verarbeitet dabei zum einen Ihre freiwillig eingegebenen Daten wie Name und Nutzername, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder die Kontakte Ihres Adressbuches, wenn Sie dieses hochladen oder synchronisieren.

Zum anderen wertet Twitter aber auch die von Ihnen geteilten Inhalte daraufhin aus, an welchen Themen Sie interessiert sind, speichert und verarbeitet vertrauliche Nachrichten, die Sie direkt an andere Nutzer schicken und kann Ihren Standort anhand von GPS-Daten, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder über Ihre IP-Adresse bestimmen, um Ihnen Werbung oder andere Inhalte zukommen zu lassen.

Schließlich erhält Twitter auch Informationen, wenn Sie z.B. Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sogenannten „Log-Daten” kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu der zuvor aufgerufenen Website und den von Ihnen aufgerufenen Seiten, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und Cookie-Informationen handeln.

Über in Webseiten eingebundene Twitter-Buttons oder -Widgets und die Verwendung von Cookies ist es Twitter möglich, Ihre Besuche auf diesen Webseiten zu erfassen und Ihrem Twitter-Profil zuzuordnen. Anhand dieser Daten können Inhalte oder Werbung auf Sie zugeschnitten angeboten werden.

Dadurch, dass es sich bei der Twitter Inc. um einen außereuropäischen Anbieter handelt, der eine europäische Niederlassung nur in Irland hat, ist dieser nach eigener Lesart nicht an deutsche Datenschutzvorschriften gebunden. Dies betrifft z.B. Ihre Rechte auf Auskunft, Sperrung oder Löschung von Daten oder die Möglichkeit einer Verwendung von Nutzungsdaten für Werbezwecke zu widersprechen.

Möglichkeiten, die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie bei den allgemeinen Einstellungen Ihres Twitter-Kontos sowie unter dem Punkt „Datenschutz und Sicherheit“. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (Smartphones, Tablet-Computer) in den dortigen Einstellmöglichkeiten den Zugriff von Twitter auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos, Standortdaten etc. beschränken. Dies ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.

Weitere Informationen zu diesen Punkten sind auf den folgenden Twitter-Supportseiten vorhanden:
https://support.twitter.com/articles/105576#
https://support.twitter.com/search?utf8=%E2%9C%93&query=datenschutz

Über die Möglichkeit, eigene Daten bei Twitter einsehen zu können, können Sie sich hier informieren:
https://support.twitter.com/articles/20172711#

Informationen über die von Twitter zu Ihnen gezogenen Rückschlüsse finden Sie hier:
https://twitter.com/your_twitter_data

Informationen zu den vorhandenen Personalisierungs- und Datenschutzeinstellmöglichkeiten finden Sie hier (mit weiteren Verweisen):
https://twitter.com/personalization

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, über das Twitter-Datenschutzformular oder die Archivanforderungen Informationen anzufordern:
https://support.twitter.com/forms/privacy
https://support.twitter.com/articles/20170320#

(b) Von der Bundesanwaltschaft verarbeitete Daten:

Die Bundesanwaltschaft erhebt selbst keine Daten über seinen Twitter-Account. Auch über die Einbindung der Tweets der Bundesanwaltschaft auf ihrer Homepage werden nicht die IP-Adressen der Seitenbesucher an die Twitter Inc. übertragen.

Die von Ihnen bei Twitter eingegebenen Daten, insbesondere Ihr Nutzername und die unter Ihrem Account veröffentlichten Inhalte, werden allerdings von uns unseren Followern zugänglich gemacht.

4. Verarbeitung personenbezogener Daten bei Eingaben und Anfragen

Wir verarbeiten im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen ausschließlich solche Daten, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und um das Verwaltungshandeln des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ordnungsgemäß zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen Informationen, die wir unmittelbar von Ihnen selbst erhalten haben, sowie die Information über den von Ihnen gewählten Kontaktweg (Brief, Telefon, E-Mail). Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO.

Wir geben die von Ihnen erhaltenen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben oder wenn wir gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dazu verpflichtet sind. Ist eine andere Behörde für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständig und geben wir Ihre Eingabe dorthin ab, bleiben Ihre Daten auch in diesem Fall in unserem Registratursystem gespeichert, um die Abgabe nachvollziehen zu können. Über die Abgabe werden wir Sie informieren.
Weiter kann es sein, dass wir für die Bearbeitung Ihres Anliegens auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen der Bundesverwaltung bzw. den Landesverwaltungen zusammenarbeiten, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag technisch verarbeiten. An diese werden Ihre personenbezogene Daten, soweit erforderlich, übermittelt.

Die Aufbewahrung von Eingaben und Anfragen erfolgt gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. In der Regel betragen die Aufbewahrungsfristen hierfür fünf Jahre. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind die Akten bzw. Unterlagen dem Bundesarchiv nach § 5 Abs. 2 BArchG anzubieten, sofern ihnen ein verbleibender Wert zukommt.

5. Verarbeitung personenbezogener Daten bei Bewerbungen

Wenn Sie sich auf eine ausgeschriebene Stelle beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof beworben haben, werden Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsverfahrens verarbeitet, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO.

Die hier erhobenen Daten werden nur an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde bekanntgegeben, die an dem Bewerbungsverfahren beteiligt sind. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Die Bewerbungsunterlagen unterlegener Bewerber werden spätestens drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens in Anlehnung an das Rundschreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 18. März 2008, Az.: Z A 3 – 1552a/1-Z 1 267/2008, vernichtet. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

6. Verarbeitung personenbezogener Daten bei Besuchergruppen und bei sonstigen Veranstaltungen

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof empfängt regelmäßig Besuchergruppen zu Informationsbesuchen. Um den Besucherinnen und Besuchern den Zugang zu den Räumlichkeiten der Behörde gewähren zu können, müssen aus Sicherheitsgründen im Vorfeld des Termins Ihre Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum und Geburtsort zur Aufgabenerfüllung (Öffentlichkeitsarbeit) gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO erhoben werden. Diese Daten werden an das vor einer Zugangsgewährung zu beteiligende Landeskriminalamt Baden-Württemberg weitergegeben.

Weitere Informationen, wie Einrichtung, Verein oder Mobilitätseinschränkungen, können zur besseren Vorbereitung Ihres Besuchs freiwillig angegeben werden.

Die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden nach sechs Monaten vernichtet, wenn kein weiterer Besuch geplant ist.

7. Videoüberwachung

Das Dienstgebäude des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ist außen von allen Seiten videoüberwacht. Die Videoüberwachungsanlage dient der Wahrnehmung des Hausrechts und damit dem Schutz des videoüberwachten Objekts, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO.

Die erzeugten Videobilder werden nur bei Verdacht einer strafbaren Handlung zu Lasten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof als Beweismittel gesichert und an die Strafverfolgungsbehörden zur weiteren Verwendung ausgehändigt.

Die Aufnahmen werden nach sieben Tagen gelöscht.

8. Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen eines Strafverfahrens

Zum Zwecke der Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder der Strafvollstreckung werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung staatsanwaltschaftlicher Vorgänge verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind die jeweiligen Vorschriften der Strafprozessordnung und ergänzend hierzu die §§ 45 bis 84 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neuer Fassung).

9. Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen eines nationalen Vergabeverfahrens

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) werden im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens personenbezogene Daten von Interessenten, Bewerbern und Bietern durch den Generalbundesanwalt verarbeitet.

Des Weiteren erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und im Rahmen der Vertragsdurchführung und -abwicklung des im Ergebnis des Vergabeverfahrens geschlossenen Vertrages.

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind (§ 150a Gewerbeordnung i.V.m. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz; §§ 30, 46 Unterschwellenvergabeordnung).

Die Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten ergibt sich aus den vergabe- und haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen und beträgt mindestens drei Jahre (§ 6 UVgO, §§ 5, 79 BHO, VV-ZBR BHO Nr. 4.7 zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 BHO).

Übermittelt ein Interessent, Bewerber oder Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens personenbezogene Daten eines Dritten, so ist dieser Dritte vom Interessenten, Bewerber oder Bieter vor Übermittlung der Daten entsprechend zu informieren.

10. Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens personenbezogene Daten von Interessenten, Bewerbern und Bietern durch den Generalbundesanwalt verarbeitet.

Des Weiteren erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und im Rahmen der Vertragsdurchführung und -abwicklung des im Ergebnis des Vergabeverfahrens geschlossenen Vertrages.

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 150a Gewerbeordnung i.V.m. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz; § 134 Abs. 1 GWB, § 39, ggf. § 62 Abs. 2 VgV).

Die Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten ergibt sich aus den vergabe- und haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen und beträgt mindestens drei Jahre (§ 8 VgV, §§ 5, 79 BHO, VV-ZBR BHO Nr. 4.7 zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 BHO).

Übermittelt ein Interessent, Bewerber oder Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens personenbezogene Daten eines Dritten, so ist dieser Dritte vom Interessenten, Bewerber oder Bieter vor Übermittlung der Daten entsprechend zu informieren.

11. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

a) Zu den Datenverarbeitungen nach Nr. 2 bis Nr. 5 stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Das Auskunftsrecht wird eventuell durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten oder andere entgegenstehende Rechte beschränkt. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Art. 17, 18 DS-GVO

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, dies insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 3.). Unter den Voraussetzungen von Art. 18 DS-GVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Recht auf Widerspruch, Art. 21 DS-GVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen.

Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO

Soweit die Datenverarbeitung ausnahmsweise nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt oder für die Wahrnehmung einer uns übertragenen Aufgabe erforderlich ist, haben Sie das Recht, dass wir Ihnen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, wenn die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und Mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Recht auf Beschwerde, Art. 77 DS-GVO

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.
Die für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI). Sie erreichen die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wie folgt:

Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn
oder
Friedrichstr. 50
10117 Berlin
Tel.: 0228/997799-0
E-Mail: [email protected]

b) Soweit die Datenverarbeitung den in Nr. 6 genannten Zwecken dient, haben Sie folgende Rechte:

Recht auf Auskunft, § 57 BDSG

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Der Verantwortliche kann aber unter bestimmten Voraussetzungen von der Auskunft absehen oder die Auskunftserteilung teilweise oder vollständig einschränken. In diesem Fall können Sie Ihr Auskunftsrecht auch über die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausüben.

Recht auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung, § 58 BDSG

Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten zu verlangen. Wenn die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Daten nicht festgestellt werden kann, tritt an die Stelle der Berichtigung eine Einschränkung der Verarbeitung. In diesem Fall hat der Verantwortliche Sie zu unterrichten, bevor er die Einschränkung wieder aufhebt. Sollten Ihre personenbezogenen Daten unvollständig sein, können Sie Vervollständigung verlangen, sofern dies unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke angemessen ist.
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, dies insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Anstatt die personenbezogenen Daten zu löschen, kann der Verantwortliche deren Verarbeitung unter bestimmten Voraussetzungen einschränken.

Recht auf Anrufung der oder des Bundesbeauftragten, § 60 BDSG

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, können Sie sich mit einer Beschwerde an die / den Bundesbeauftragte(n) - Kontaktdaten s.u. Nr. 7 a) - wenden.

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

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