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Der Generalbundesanwalt

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.generalbundesanwalt.de veröffentlichten Webseiten und Unterseiten.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2012 sind wir bemüht, unsere Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2012 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlagen von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.

Die Prüfung des Webauftritts hat ergeben, dass noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet ist. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind laut Prüfbericht der Deutschen Telekom MMS GmbH im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik nicht barrierefrei:

- Einzelne Grafiken haben keinen aussagekräftigen Alternativtext und werden nicht für assistive Technologien ausgeblendet.

- Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt.

- Beim Lesen mit dem Screenreader kommt es stellenweise zu Fehlern.

- Die programmatisch ausgezeichneten Überschriften entsprechen teilweise nicht der visuell wahrnehmbaren Seitenstruktur.

- Bei einer hohen Vergrößerung treten teilweise Layoutfehler auf und einige Inhalte werden nicht mehr vollständig angezeigt.

- Eingeblendete Inhalte können beim Überfahren mit der Maus nicht ohne Unterbrechung der Arbeitsaufgabe geschlossen werden.

- Die Fokusreihenfolge entspricht teilweise nicht der visuell logischen Arbeitsreihenfolge.

- Teilweise sind Syntaxfehler vorhanden.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 27.06.2024 aktualisiert.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Sie können uns per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
Deutschland

Telefon: +49 (0)721 81 91 0
eMail: [email protected]
De-Mail: [email protected]

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbelegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: [email protected]

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