Herzlich Willkommen

bei der Auf­sichts­be­hör­de über die Bun­des­an­walt­schaft (AB-BA). 

Kern­auf­ga­be der AB-BA ist es, die syste­mi­schen Aspek­te der Tätig­keit der Bun­des­an­walt­schaft (BA) zu beauf­sich­ti­gen. Als unab­hän­gi­ge Auf­sichts­be­hör­de und Organ der Justiz des Bun­des defi­niert die AB-BA im Rah­men des Geset­zes eigen­stän­dig, wel­che Tätig­kei­ten der BA als syste­misch ein­zu­stu­fen sind.

Die AB-BA ist als Behör­de eige­ner Art nicht in die Depar­te­ments­struk­tur der Bun­des­ver­wal­tung oder den Par­la­ments­dienst ein­ge­glie­dert. Staats­or­ga­ni­sa­ti­ons­recht­lich ist sie direkt der Bun­des­ver­samm­lung und deren Auf­sicht unter­stellt, unab­hän­gig von Bun­des­rat, Bun­des­ver­wal­tung und Gerich­ten.

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