Saiga-12

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Saiga-12
Allgemeine Information
Entwickler/Hersteller Ischmasch
Waffenkategorie Selbstladeflinte
Ausstattung
Gesamtlänge 910 mm
Gesamthöhe 190 mm
Gewicht (ungeladen) 3,5 kg
Lauflänge 430 mm
Technische Daten
Kaliber Kaliber 12 (12/70 oder 12/76)
Mögliche Magazinfüllungen 2, 5, 8 Patronen
Munitionszufuhr Stangenmagazin
Feuerarten Einzelfeuer
Anzahl Züge 0
Visier Kimme und Korn
Verschluss Drehkopfverschluss
Ladeprinzip Gasdrucklader
Listen zum Thema

Die Saiga-12 ist eine russische Selbstladeflinte.

Drehkopfverschluss

Die Saiga-12 ist ein Gasdrucklader mit langem Gaskolben und Drehkopfverschluss, sie basiert auf dem Mechanismus des Kalaschnikow-Waffensystems. Der Verschluss wurde an die sehr viel voluminösere Flintenmunition angepasst. Zusätzlich wurde ein Druckregler eingebaut, um die Waffe an unterschiedliche Munitionssorten anpassen zu können. Patronen mit Flintenlaufgeschossen erzeugen einen höheren Druck als Schrotmunition. Dies muss berücksichtigt werden, um eine zuverlässige Funktion des Lademechanismus zu gewährleisten. Das Abzugsgewicht beträgt etwa 1,5–3,7 kg.

Die Saiga wurde als preisgünstige Jagdwaffe für den russischen Binnenmarkt und den Export konzipiert. Es stehen zivile Schäftungen sowie Magazine unterschiedlicher Kapazität zur Verfügung. Für Polizei und Militär existieren Varianten mit Schulterstütze und Montageschienen.

Saiga-12
Grundvariante mit festem Holzkolben
Saiga-12S
Variante mit Klappschaft
Saiga-12K
Variante mit kurzem Lauf und Klappschaft, kann nur mit ausgeklapptem Schaft abgefeuert werden
Saiga-12S ЕХР-01
Exportversion der 12K mit Montageschiene

Die Saiga 12 K und Saiga 12 C wurden sowohl mit als auch ohne klappbarem Schaft nicht als Kriegswaffen in Deutschland vom BKA eingestuft.[2]

Commons: Saiga-12 – Sammlung von Bildern und Videos

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g Travis Pike: Saiga 12: The Russian 12-Gauge Man Stopper. sofrep.com, 6. September 2021, archiviert vom Original; abgerufen am 12. August 2023.
  2. Karl-Heinz Volk: Vollzug des Waffengesetzes (WaffG) hier: Kurzform eines Feststellungsbescheides nach § 2 Abs. 5 WaffG i. V. m. § 48 Abs. 3 WaffG des Bundeskriminalamtes vom 23. November 2007 — Az.: SO 11 - 5164.01 Z 74. (PDF; 156 kB) In: bka.de. Bundeskriminalamt (Deutschland), 23. November 2007, abgerufen am 4. März 2024.