Teebah Airlines

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Teebah Airlines
ICAO-Code: TBN[1]
Gründung: 2003
Betrieb eingestellt: 2008
Sitz: Jordanien Amman
Drehkreuz: Queen Alia International Airport
Flughafen Bagdad
Heimatflughafen: Queen Alia International Airport
Flottenstärke: 6
Ziele: international
Teebah Airlines hat den Betrieb 2008 eingestellt. Die kursiv gesetzten Angaben beziehen sich auf den letzten Stand vor Einstellung des Betriebes.

Teebah Airlines (auch Teebah Airways[2]) war eine in Sierra Leone registrierte Fluggesellschaft in irakischem Besitz und mit Hauptsitz und operativer Basis in Amman in Jordanien. Sie führte vor allem Charterflüge für Iraqi Airways[3] und im Dienste von Air Memphis und Kam Air durch.[4]

Neben sämtlichen anderen in Sierra Leone registrierten Fluggesellschaften stand auch Teebah Airways ab März 2006 im Anhang A der ersten Fassung einer durch die Europäische Kommission herausgegebenen Liste der Luftfahrtunternehmen, deren gesamter Betrieb in der Gemeinschaft untersagt ist.[5] Seit der Aktualisierung der Liste im Juni 2020 wird die Gesellschaft nicht mehr namentlich aufgeführt. Das gegen sämtliche Fluggesellschaften aus Sierra Leone verhängte Betriebsverbot in der Europäischen Union ist aber weiterhin in Kraft (Stand: Juni 2021).[6]

Die Flotte von Teebah Airlines bestand im Jahr 2006 aus sechs Flugzeugen:[4]

Einzelnachweise

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  1. Teebah Airlines. CH-Aviation. Abgerufen am 14. Juli 2016.
  2. a b Daten über die Fluggesellschaft Teebah Airlines im Aviation Safety Network (englisch), abgerufen am 9. Dezember 2021.
  3. TBN - Teebah Airlines - Iraq / Jordan / Sierra Leone (Current). Flightsafe.co.uk, Juli 2014.
  4. a b Teebah Airlines. Al-Riyadh Investment Companies Group. Abgerufen am 14. Juli 2016.
  5. Verordnung (EG) Nr. 474/2006 der Kommission zur Erstellung der in Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist.
  6. Verordnung (EG) Nr. 474/2006 der Kommission in der konsolidierten Fassung vom 4. Juni 2020 zur Erstellung der in Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist.