Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

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Logo des VEB Getränkekombinat Berlin wurde ohne Diskussion gelöscht.

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Glas

. Das o.g. Logo wurde aus dem Beitrag über das Getränkekombinat gelöscht, im Foto auf einem Bierglas zu sehen. Wikipedia:Löschprüfung#Datei:VEB_Getraenkekombinat_Logo.svg Ich bin der Meinung, dass es gemeinfrei benutzt werden könnte, da weder ein Designer noch ein Nachnutzer bekannt sind. Die Schöpfungshöhe kann ja immer nur subjektiv eingeschätzt werden. Sie ist n.m.M. nicht besonders hoch - ein stilisierter laufender Berliner Bär mit einem einfachen Tablett und drei Gläsern darauf. Der Schriftzug ist auch mit Standardbuchstaben gestaltet. Einen VEB bzw. ein Kombinat gibt es ja seit 34 Jahren auch nicht mehr. Das Logo könnte also wieder hergestellt und in das Lemma eingesetzt werden? Ich sehe kein Urhebergesetz verletzt. Im Übrigen ist der Bierdeckel auch im DDR-Museum ausgestellt: Bieruntersetzer VEB Getränkekombinat mit dem vollkommenen Logo. Grüße 44Pinguine (Diskussion) 17:33, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Eine Flasche Berliner Pilsner
Hier falsch. Löschprüfung wurde bereits angestoßen, wie Du weißt. Dort wurdest Du auch darauf hingeweisen, dass selbstverständlich eine Nachnutzung stattfindet, nämlich hier (Siehe Bild). Und JA, selbstverständlich hat das ganz objektiv Schöpfungshöhe und auch ein unbekannter Designer genießt Urheberrecht. Was eine Museumsausstellung damit zu tun haben soll, erschließt sich mir gar nicht. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:45, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, das ist hier genau richtig.
Bzgl. der SH würde ich eher dazu tendieren, dass keine solche vorliegt. Der Bär an sich ist wirklich nichts besonderes. Man könnte aus meiner Sicht höchstens argumentieren, dass die Idee schutzwürdig ist, den Bären als Tablettträger zu stilisieren. -- Chaddy · D 17:49, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub, wie gut kennst Du Dich mit Schöpfungshöhe und Urheberrecht aus? Wenn Du in diesem Ensemble nur "einfache geometrische Formen" siehst, stimmt irgendwas nicht. Abgesehen davon ist das höchstwahrscheinlich auch als Marke geschützt, schaue gleich nach. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:53, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub, allein an deinen Ausfuehrungen zu einfachen geometrischen Formen und dem Markenschutz merkt man eindeutig, dass du hier lieber kleine Broetchen backen solltest. --Yellowcard (D.) 12:33, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In diversen Varianten als Marke geschützt, z. B. diese. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:56, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich befasse mich seit ca. 18 Jahren mit dem Thema.
Und es geht bei der Bewertung von SH um weit mehr als nur um "einfachste geometrische Formen". Wir sind hier nicht auf Commons, wo andere (weitaus strengere) Maßstäbe gelten. Im deutschen Recht muss, um Schöpfungshöhe zu erreichen, eine persönliche geistige Schöpfung vorliegen, die wiederum ein gewisses Maß an Individualität voraussetzt. Somit dürfen auch nicht bloß einfach vorbekannte Elemente verwendet werden. Die Darstellung des Bärs (das ist der Berliner Bär) ist so aber prinzipiell seit Jahrhunderten bereits bekannt, auch in anderer Verwendung (Bär (Wappentier)).
Das Markenrecht betrifft uns nicht.
Ich empfehle dir als Lektüre Schöpfungshöhe und Wikipedia:Bildrechte. -- Chaddy · D 18:08, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(unsachliches gelöscht. Sorry) —Nobody Perfect (Diskussion) 18:38, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es schadet nie, Jahrzehnte-altes Wissen auch mal wieder aufzufrischen.
Und wenn du meine rechtliche Einschätzung als Belehrung empfindest, kann ich dir leider auch nicht helfen. Genau dafür ist diese Seite nämlich gedacht. -- Chaddy · D 18:29, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) +1 Ob etwas als Marke geschützt ist, interessiert uns nicht und ist bei Beurteilung der SH irrelevant. Wäre man sehr spitzfindig, könnte man im Bären eine menschliche Darstellung sehen, die jahrhunderte altze Bärendarstellung sehe ich als unproblematsch an. Verbleiben nur die 3 Gläser, das sind einfachste Formen - ergo ist das Logo gemeinfrei. Die diskussionslose Löschung war eine grobe Fehlentscheidung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:14, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Offensichtlicht erreicht das die für Werkschutz nötige Schöpfungshöhe, sowohl der Bär alleine, als auch erst recht die doch recht ungewöhnliche Zusammenstellung von Bär und Biergläsern. Das die Figur des Bären seit Menschengedenken bekannt ist, führt nicht dazu, dass die individuelle Umsetzung nicht schutzfähig wäre. sуrcrо.педія 09:23, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn man das ganz spitzfindig weiter führt, dürfte dann auch das Bild mit dem Glas und dem Gläser tragenden Bären (rechts) nicht gemeinfrei sein und muss dann auch gelöscht und aus den Artikeln entfernt werden. Deshalb schließe ich mich auch Chaddys Meinung an. --Der Tom 10:27, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Danke für den Ping @Tom md:. Hier ists besser als auf der LP. Zur polarisierenden Überschrift: es gab im Vorfeld einen Austausch mit dem Hochlader. Meine persönliche Meinung: der Bär ist in seiner Stilisierung durchaus nicht mit dem Wappentier und dem mit typischer Pose verbundenen Berliner Bären (sondern nur daran orientiert) gleichzusetzen, denn sonst wäre ja jegliche Darstellung einer Umrissfigur (hier: eines Bären) in jeglicher Pose, immer frei. Aber das sehe ich noch als grenzwertig an, da man evtl. historisch ähnlich stilisierte Bären finden könnte. Zwar mögen die Gläser für sich genommen keine Schöpfungshöhe aufweisen, doch in Kombination und der Verschmelzung dreier Gläser mit dem Tablett und die Kellner-Pose sind mehr als die handwerkliche oder einzelne Darstellung von fünf einfachen geometrischen Elementen, so dass ich hier Schöpfungshöhe annehmen würde. Nichtsdestotrotz bin ich hier kein Fachmann, nur erfahren hier.Ich schätze sehr die Aussagen der im BR-Bereich sehr erfahrenen und verdienten Chaddy und syrcro, ebenso die Meinung vom - wie hier - auch manchmal etwas polemisch auftretendem Ralf. Noch bisher zu unbeantworteten Aussagen von 44Pinguine am Anfang: bei unbekannten Designer oder Rechteinhaber tritt keine Gemeinfreiheit ein, vgl. Wikipedia:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist. Ein Schriftzug war im Übrigen in der Datei nicht enthalten. Es wäre schön, wenn vielleicht @Chaddy: und @Syrcro: einen halbwegs gemeinsamen Nenner und damit Konsens finden könnten :) Alternativ findet ja jemand den Designernamen und kann einen Ablauf der Schutzfrist dadurch feststellen. Fürs Protokoll: wdwd hat mit seiner DÜP-Setzung "Freigabe" auch eine mögliche Schutzwürdigkeit angemerkt. -- Quedel Disk 11:53, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nichts genaues weiss man nicht. Es gibt LG/OLG-Urteile aus der letzten Zeit, nach denen man hier recht eindeutig SH annehmen muss, und andere, auf deren Grundlage das in Frage zu stellen ist. Ich denke, dass erstinstanzlich hier fast immer SH zugesprochen werden wuerde, wenn es zu einer Auseinandersetzung kaeme. Dennoch waere ich, das ist meine persoenliche Meinung, dafuer, in diesem Bereich der angewandten Kunst (beschraenkt auf Logos) grosszuegig vorzugehen und voreilige Loeschungen zu unterlassen, wenn immer das noch gerade so vertretbar ist, bis sich die Rechtslage irgendwann wieder etwas deutlicher darstellt. Muesste man sich schwarz/weiss entscheiden, waere ich aber bei SH. --Yellowcard (D.) 12:37, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
PS: Eine "Fehlentscheidung" war das aber ganz bestimmt nicht, und bei der Masse an Dateien und DUP-Faellen muessen nunmal schnelle Entscheidungen getroffen werden. Es ist gut, dass wir hier diskutieren, aber jede Kritik an Quedels Entscheidung waere unfair und irrsinnig, egal ob wir dieses Logo final wiederherstellen oder geloescht lassen. Das nur zur Klarstellung. --Yellowcard (D.) 12:39, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
PPS: Siehe auch Wikipedia:Dateiüberprüfung/Entscheidungskatalog_Logos und nach Abschluss bitte auch diesen Fall gern dort eintragen. --Yellowcard (D.) 12:48, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

@Gnom: Inwiefern ist die Diskussion hier beendet? Was ist das Ergebnis? Verwundert, Yellowcard (D.) 01:32, 8. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Naja, hier hat niemand mehr etwas beizutragen und die Löschprüfung ist ja auch abgeschlossen... --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:09, 12. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Bei allem Respekt und nicht böse gemeint, die LP-Begründung hat mit unserer Praxis im Bereich Logos nichts zu tun und ist auch nicht nachvollziehbar ("Zwar ist die Schöpfungshöhe zweifelhaft, aber die (hier anonyme) Urheberschaft wird erst nach 100 Jahren rechtlich wirkungslos." - sorry, die Überlegungen zu anonymen Werken gehen komplett an der Thematik vorbei und es handelt sich hier auch keineswegs um ein anonymes Werk im Rechtssinne.). Das alles ist "ein wenig" komplexer. Wir haben mehrere Unterseiten mit kilometerlangen Diskussionen, Zusammenfassungen, Urteilssammlungen usw. zu der Thematik, und das zusammengefasste Ergebnis ist insgesamt leider "nichts genaues weiß man nicht". Daher haben wir bis auf Weiteres (d.h. bis es eine etwas weniger uneindeutige Rechtslage gibt) unseren eigenen Umgang mit dieser Frage definiert und setzen ihn hier so konsistent wie möglich um. Nach dieser Vorgehensweise hätte man das Logo eher behalten sollen, und zumindest die formalen Wege einhalten müssen (siehe auch Wikipedia:Dateiüberprüfung/Entscheidungskatalog Logos und weitere Links von dort.) Die LP ist für solche UF-Entscheidungen auch gar nicht zuständig und sie kann solche Entscheidungen gar nicht sinnvoll treffen, dafür haben wir dieses Portal und die Schwierigen Fälle/DÜP. Diese Entscheidung von Altkatholik62 war formal nicht korrekt, will das jetzt aber auch nicht überformalisieren oder gar -dramatisieren. Es wäre aber sinnvoll, das unbürokratisch rückabzuwickeln und hier nicht für ein isoliertes Logo vom bewährten Weg abzuweichen. Yellowcard (D.) 17:16, 12. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Mit ebensolcher Wertschätzung, @Yellowcard: Das ist überzeugend, meine Entscheidung war vorschnell und formal fehlerhaft, ich widerrufe sie daher. Gegen eine weitere Diskussion an zutreffender Stelle oder auch gegen eine Wiederherstellung habe ich nichts einzuwenden. Betrachtet meine Einmischung daher als unerheblich und unbeachtlich. --Altkatholik62 (Diskussion) 13:31, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hatte mich in diese Diskussion bislang nicht eingeklingt, tue es aber jetzt (reichlich verspätet) doch: Die Herausforderung ist ja, dass wir uns anschauen müssen, welchen "Bestand" an Bären-Logos, insbesondere solchen mit Getränketabletts, es gab, als dieses Logo geschaffen wurde. Erst wenn man den so genannten "vorbekannten Formenschatz" festgestellt hat, kann man das Maß der Schöpfungshöhe an der fraglichen Gestaltung bestimmen. Dieser Schritt wird häufig übersprungen, weil er auch sehr schwer durchzuführen ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:58, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Da stimme ich Dir zu. Es ist nicht zumutbar, bei der Masse von vielen zehntausenden Logos diese individuelle Recherche und Abwägung durchzuführen. Daher haben wir ja den Entscheidungskatalog für Logos erstellt, um eine für uns praxistaugliche Richtlinie zu erzeugen. In Bezug auf das einzelne Logo ist das weitestgehend sinnfrei, es ist aber zugleich wohl der bestmögliche Ansatz, den wir haben.
Es gäbe im konkreten Fall viele Argumente dafür, warum genau dieses Logo schutzfähig ist. Das gilt für die meisten anderen Logos in unserem Bestand aber auch. Kernproblem ist eher, dass weiterhin Logos in die DÜP eingereiht oder anderweitig zur Löschung vorgeschlagen werden, ohne dass wir wirklich vernünftig entscheiden können. Wir wissen derzeit nicht, wo die Grenze verläuft, auch 11 Jahre nach dem Geburtstagszug nicht. Ich halte es aber nicht für sinnvoll, punktuell Logos zu löschen und die Löschung auf der Löschprüfung zu entscheiden, das geht an jeder Praktikabilität vorbei. --Yellowcard (D.) 02:05, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Naja, das Problem ist ja, dass ein "Grenzverlauf" immer nur festzustellen ist, nachdem man jeweils den vorbekannten Formenschatz bestimmt hat. In diesem Fall gab es seinerzeit sicherlich unzählige Bären-Signets, und wahrscheinlich auch zahlreiche Logos Tabletts mit Getränken von Brauereien, so dass man sich nur fragen müsste, ob in der Kombination ein besonderer Schutz auszumachen ist, was man verneinen könnte. so etwa? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:56, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Gallimard-Buchcover

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(Trotz Lektüre von wikipedia-Artikeln zu Firmenlogo und Schöpfungshöhe bin ich unsicher:) Im Artikel Die Gasse der dunklen Läden ist seit geraumer Zeit das Buchvover der frz. Ausgabe von Gallimard eingebunden. - Bestehen da urheberrechtliche Bedenken ? Immerhin heißt es in wiki commons unter Licensing zu dieser Abbildung: „This work includes material that may be protected as a trademark in some jurisdictions. If you want to use it, you have to ensure that you have the legal right to do so and that you do not infringe any trademark rights.“ --James Krug (Diskussion) 12:13, 27. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo @Jameskrug: Meinst du Datei:Rue des Boutiques Obscures (Patrick Modiano).jpg? Diese Datei kann problemlos eingebunden werden, da sie nur Text und einfachste geometrische Formen beinhaltet und somit keine Schöpfungshöhe aufweist. Der Hinweis in Commons ist bei allen Dateien ohne Schöpfungshöhe da, da die Grenzen international sehr unterschiedlich sein können. --Quedel Disk 13:16, 27. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
... ah, danke für Info ! --James Krug (Diskussion) 14:04, 27. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Genauer: Der Hinweis bezieht sich überhaupt nicht auf das Urheberrecht (und damit nicht auf "international sehr unterschiedliche" Grenzen der Schöpfungshöhe, insofern trifft es Quedel nicht ganz), sondern auf einen möglicherweise bestehenden Schutz als Marke. Das ist ein Hinweis für Weiternutzer, solche Markenrechte zu beachten, betrifft aber die enzyklopädische Nutzung im Rahmen der Wikipedia nicht. Solche Cover in fast rein typographischer Gestaltung sind jedenfalls kein Problem, es gibt auf Commons eine ganze Commons:Category:Collection Blanche covers. Falls es interessiert, am Rande: Ich denke, diese sehr schlichten französischen Cover/Umschläge kommen noch von der Tradition, dass Bücher nur in einem behelfsweisen Umschlag verkauft wurden und die Erwartung war, dass sich der Käufer diese selbst von einem Buchbinder schön einbinden lässt. Gestumblindi 18:31, 27. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Da ich aus dem Bestand der UB schon mehr als einen Bucheinband oder Buchtitel hochgeladen und in passende WP-Artikel eingebunden habe, auch noch mein Senf mit einem Titelblatt, das ich aktuell hochgeladen hatte:

Ich gebe dort ein:

permission={{PD-ineligible}}

Ein Problem könnte ein Verlagssignet sein, dann bräuchte es zusätzlich so etwas wie PD-textlogo.

noch eine Bemerkung zum Autor:

author={{unknown|author}}

Der Autor/Urheber ist nicht Patrick Modiano, sondern der Bucheinbandsgestalter des Verlags, also ein gelernter Schriftsetzer, da aber sein "Werk" keine Schöpfungshöhe hat, wird er unterschlagen (keine wirklich perfekte Lösung, ich weiß).

Ansonsten ist das ein Thema mit vielen Fassetten, die umgehe, indem ich problematische Einbände und Titelseiten schlicht ignoriere. --Goesseln (Diskussion) 16:42, 2. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Refrain in Tough (Lied) (2024)

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Hallo,

bei der AutoQS-Prüfung ist dieser neue Artikel in der Liste aufgetaucht. Ich bin mal wieder unschlüssig in der Bewertung. Es geht um den Refrain (8 Zeilen), der im Abschnitt Inhalt zitiert wird. Meine Frage ist, ob das dafür ausreichend kontextualisiert wird. Ich neige zu nein, freue mich aber durchaus, wenn mir fundiert widersprochen wird. @ChrisHardy: zu Kenntnis. Beste Grüße, --Leserättin (Diskussion) 09:16, 31. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Der Refrain wird ohne Einbettung in den Artikeltext einfach wiedergegeben – das geht leider nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:03, 31. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Gnom: Zum sind Achtzeilen noch durchaus als Kurzzitat zu bezeichnen, da es nicht unmengen an Text sind, zum anderen dient die Übersetzung schon als eine Art Erklärung, die selbsterklärend ist bzw. Interpretationsspielraum lässt, vorallem hier, wo es von Del Rey teilweise beabsichtigt ist … zum anderen stimmt die Aussage „Der Refrain wird ohne Einbettung in den Artikeltext einfach wiedergegeben“ so nicht ganz, wird schon im Abschnitt „Inhalt“ aufgegriffen. Habs allerdings nochmal erweitert. Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 18:02, 31. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hi, leider ist das in meinen Augen immer noch zu wenig. Um es mal ganz plastisch zu machen: Damit man sich auf das Zitatrecht berufen kann, sollte man sich typischerweise vor und nach (also "einbettend") mit dem Zitat ausführlich (jeweils mehrere Sätze) mit den zitierten Formulierungen (also nicht nur mit der üblichen Inhaltswiedergabe, sondern literaturwissenschaftlich) auseinandersetzen. So etwas geschieht in einem Wikipedia-Eintrag im Regelfall nicht, denn es wäre meistens mangels Belegen aus der Literatur ohnehin Theoriefindung. Stattdessen haben wir es hier mit dem Schulbuchfall eines Zitats zu tun, dass an eine Inhaltsangabe sozusagen "hintendrangeklatscht" wird. Ein Zitatzweck liegt dann nicht vor. Ich weiß, dass das doof ist, aber wer fragt, bekommt halt eine Antwort. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:01, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Der Aussage schließe ich mich an und damit wurde das nun auch entfernt. – Doc TaxonDisk.20:30, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Selbsterklärendes unnötig aufbauschen, sry … aber da fehlt mir jegliches Verständnis, die Argumentationsweise ist nicht so wirklich griffig. Vor allem das es wieder mal nur punktuell bei einem Artikel durchgeboxt wird, auch schade und inkonsequent. Auch danke das die ganze Autorenschaft flöten geht. Bitte die zerstörte Quelle 9 wieder repasieren, wenn schon dann bitte richtig umsetzen und nicht nur alles rauslöschen. ChrisHardy (Diskussion) 20:38, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
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Hallo!

Im Artikel Quantenphysik hatte ich im Abschnitt Weblinks einen Link gesetzt:

Die zweite Quantenrevolution, Wie Physiker über die Wirklichkeit, den Zufall und die Zukunft denken. Autor und Sprecher: Professor Anton Zeilinger Redaktion: Gabor Paal, Sendung: Sonntag, 12. Mai 2013, 8.30 Uhr, SWR 2

Bitte das pdf-Manuskript (Einleitung) prüfen, ggf. Link wieder Löschen.

Vielen Dank, Larry (nicht signierter Beitrag von Larry2718 (Diskussion | Beiträge) 23:28, 5. Aug. 2024 (CEST))Beantworten

Hallo Larry, das ist kein Problem. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 07:41, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Man sollte allerdings nicht auf offensichtliche Raubkopien verlinken. Das obige Beispiel ist natürlich unproblematisch. --Rodomonte (Diskussion) 08:31, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Um es noch etwas auszudeutschen: Erstens sind Links auf offensichtlich legalerweise, offiziell verbreitete Inhalte (wie hier auf der Website des SWR) kein Problem und zweitens kann man auch nicht von uns verlangen, bei Weblinks, bei denen es vielleicht etwas unsicherer ist, ob Inhalte mit der Zustimmung des Rechteinhabers hochgeladen wurden, Abklärungen zu treffen, ob entsprechende Vereinbarungen/Einwilligungen vorliegen. Nur bei offensichtlichen Raubkopien, wie Rodomonte schreibt (etwa auf bekannten Piraterie-Websites u.ä.) sollten wir auf Links verzichten. Gruss aus Prag, auf dem Weg nach Kattowitz ;-) Gestumblindi 09:43, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Wobei es immer möglich ist, dass sich der Inhalt auf der verlinkten Webseite ändert. --tsor (Diskussion) 09:54, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Tja, darauf haben wir natürlich keinen Einfluss und das ist immer und überall möglich; es kommt ja auch nicht selten vor, dass die Registrierung einer Domain abläuft und sich diese dann irgendwelche Werbetreibende schnappen und unter der Domain Inhalte bringen, die nichts mehr mit der ursprünglichen Website zu tun haben. Aber ich denke, das führt vom Thema hier weg... Solche Links müssen wir dann natürlich entfernen, wenn wir sie bemerken. Gestumblindi 10:46, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ergänzend noch zur Info: Störerhaftung#Internetrecht, Zulässigkeit von und Haftung für Hyperlinks, WP:WEB#Richtlinien. -- Chaddy · D 17:13, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

She’ll Be Coming ’Round the Mountain: Bewertung der wiedergegebenen Alternativtexte

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Hallo zusammen,

She’ll Be Coming ’Round the Mountain kam im Rahmen unserer AutoQS-Fälle zur Prüfung, ist dann irgendwie in den Altfällen gelandet und 3 Jahre übersehen worden und liegengeblieben. Der Text des Originallieds ist kein Problem, da er aus dem 19. Jahrhundert stammt. Doch für die Liedmelodie gibt es nun unterschiedliche Alternativtexte, von denen etliche im Artikel wiedergegeben sind, größtenteils stammen diese mit Sicherheit aus dem 20. Jahrhundert, immer mit unbekanntem Urheber. Selten wurde im Artikel zumindest etwas kontextualisiert. Wie soll man damit umgehen? (So halb kam mir vor, diese Frage hier schon mal gestellt zu haben, aber im Archiv fand ich es nicht.)

Hier meine Einordnungen soweit:

  1. Originaltext aus 19. Jht. --> keine URV
  2. Von den blauen Bergen kommen wir, abgewandelt zum Kinderlied, entstand nach 1949, Urheber nicht bekannt, keine Kontextualisierung; --> potenzielle URV?
  3. Tante aus Marokko, verschiedene Varianten, entstanden voraussichtlich 20. Jht., Urheber nicht bekannt, keine Kontextualisierung --> potenzielle URV?
  4. Ye Cannae Shove Yer Granny Aff A Bus, entstand voraussichtlich 20. Jht., Urheber nicht bekannt, keine Kontextualisierung --> potenzielle URV?
  5. Ten German Bombers, entstanden Zweiter Weltkrieg, Urheber nicht bekannt, etwas Kontextualisierung --> potenzielle URV?
  6. Du sollst mein Fahrrad bekommen, wenn ich sterbe, verschiedene Sprachvarianten, entstanden voraussichtlich 20. Jht., Urheber nicht bekannt, keine Kontextualisierung --> potenzielle URV?
  7. Siamo andati alla caccia del leon, entstand voraussichtlich 19. oder 20. Jht., Urheber nicht bekannt, keine Kontextualisierung --> potenzielle URV? hängt an Annahme zur Entstehungszeit
  8. Kalle Svensson, entstand voraussichtlich 19. oder 20. Jht., Urheber nicht bekannt, keine Kontextualisierung --> potenzielle URV? hängt an Annahme zur Entstehungszeit

@Nachtbold: zur Kenntnis. BG, --Leserättin (Diskussion) 12:32, 14. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Fotografien von Spielkleidung urheberrechtlich relevant?

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Hallo zusammen, auf einen Tipp hin bin ich von WP:FZW hierhin verwiesen worden. Meine Frage dort: "Als noch existierender Neuling, was Bilderupload angeht, hätte ich eine Frage zum folgenden Sachverhalt: Für einen Saisonartikel zu einem Fußballverein (Bayer 04 Leverkusen) möchte ich als Gallery die zu dieser Zeit benutzte Spielkleidung bildlich einbauen. Diese Spielkleidung habe ich eigens in einem Fanshop am Kleiderständer fotografiert. Ich bin mir leider unsicher, ob hier Panoramafreiheit im erweiterten Sinne gilt, der Ort der Aufnahmen war jedenfalls (während der Öffnungszeiten) frei zugänglich für jedermann. Könnte es hierzu Probleme mit dem Urheberrecht (aufgebrachtes Logo?) geben? Ich möchte hier unbedingt Fehler vermeiden. Ich danke im Voraus für die Unterstützung in der Sache." Könnte mir hier jemand weiterhelfen? Viele Grüße --Pyaet (Diskussion) 19:00, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Das Design von Fußballtrikots ist in 99,9 % der Fälle nicht urheberrechtlich schutzfähig. Kannst du mal zeigen, welches Design du konkret meinst? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:18, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Als Beispiele: Das Heimtrikot sieht man hier rechts. Einfache Form eines Kreuzes, dürfte unproblematisch sein. Dann gibt es noch das Ausweichtrikot mit dem Fadenmuster. Am ehesten bereitet mir das Vereinslogo Sorgen, was sicher eine Schöpfungshöhe hat durch die Löwen.--Pyaet (Diskussion) 22:05, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Das Heimtrikot ist unproblematisch, denn das Vereinslogo haben wir ja eh schon im entsprechenden Artikel. Beim Auswärtstrikot könnte man in der Tat kritisch sein, ich denke aber, dass das in Ordnung geht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:27, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ein Löwe bedeutet noch keinen Urheberrechtsschutz; auch nicht deren zwei
Solange wir das Logo selbst noch online haben, ist es auch auf Trikots nicht kritisch. das Auswärtstrikot soll wohl Reflexionen auf der Wasseroberfläche der drei Flüsse darstellen - ich tue mich ebenfalls schwer, darin ein Werk zu sehen, das „es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise [rechtfertigt], von einer künstlerischen Leistung zu sprechen.“' --Chianti (Diskussion) 22:42, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Das Logo ist völlig unproblematisch. Die Idee, zwei Löwen als Schildhalter zu verwenden, ist ungefähr so alt wie die Heraldik selbst. Und Löwen als Wappentiere an sich gibt es sowieso seit tausenden Jahren - in völligst unterschiedlichen Darstellungen. Da weichen die beiden in diesem Logo nicht sonderlich von vorbekannten Elementen ab. -- Chaddy · D 23:47, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten