Für seine Rolle in der CDU- Schwarzgeldaffäre ist Ex-Bundesinnenminister Manfred Kanther, CDU, zu einer Geldstrafe von 54 000 Euro (300 Tagessätze á 180 Euro) verurteilt worden. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden vom Donnerstag hat er sich der Untreue schuldig gemacht. Eine frühere Verurteilung zu einer 18-monatigen Haftstrafe auf Bewährung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Für den ehemaligen CDU-Finanzberater Horst Weyrauch ermäßigt sich die wegen Beihilfe ursprünglich verhängte Geldstrafe von 61 200 auf 45 000 Euro (180 Tagessätze á 250 Euro).
Kanther und Weyrauch hatten von Ende 1983 bis Anfang 2000 eine millionenschwere schwarze Parteikasse geführt, die sie dem CDU- Landesvorstand verheimlichten. Ihre Aufdeckung löste einen politischen Skandal aus. Das Verfahren gegen den dritten Beteiligten, den früheren hessische CDU-Schatzmeister Casimir Prinz zu Sayn- Wittgenstein, ist inzwischen aus gesundheitlichen Gründen eingestellt worden.