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Finanzdienstleistungsgesetz

Gauner treffen auf Unmündige

Finanzberater sind Gauner, und Finanzkunden sind unmündig: Dieses Menschenbild stand in der EU Pate für die Regulierungen zum Kundenschutz im Finanzsektor. Die Schweiz muss nicht jeden EU-Unsinn mitmachen, doch zur Sicherung des EU-Marktzugangs hiesiger Institute sind «gleichwertige» Regeln gefragt. Dies war ein Haupttreiber der Vorschläge des Bundesrats zum Kundenschutz im neuen Finanzdienstleistungsgesetz. Mit dem gleichen Menschenbild wie in der EU müsste die Schweiz wohl die direkte Demokratie und die noch einigermassen freie Marktwirtschaft abschaffen; es ist kein Menschenbild, das eine liberale Gesellschaft gedeihen lässt.

Gäbe es die Sorgen um den EU-Marktzugang nicht, wären grosse Teile des vorgeschlagenen Finanzdienstleistungsgesetzes überflüssig. Die allgemeinen Pflichten gemäss Obligationenrecht und Börsengesetz zu Sorgfalt, Getreulichkeit und Rechenschaft würden genügen. Den nun drohenden Formularkrieg mit «Beratungsprotokollen», «Eignungsprüfungen» und «Angemessenheitsprüfungen» werden die Finanzinstitute vor allem zwecks Vermeidung von Rechtsrisiken führen. Die Kunden werden nicht viel davon haben ausser höhere Kosten, mehr Umtriebe oder weniger Beratungsgespräche. Und wenn einmal Gauner auf Unmündige treffen, wird der Formularkrieg meist nicht helfen. Immerhin hat der Bundesrat am Freitag beschlossen, seine Vorlage ein Stück weit zu entschlacken – etwa mit dem Verzicht auf Vorschläge für Klageerleichterungen sowie mit dem Verzicht auf ein generelles «Kundenberaterregister», dessen Kosten weit offenkundiger waren als sein Nutzen.

Wie alle anderen Berufsleute sind Finanzberater keine Heiligen und unterliegen oft Interessenkonflikten. Bankkunden sind wie alle anderen Menschen keine Universalgenies und anfällig für Irrtümer. Doch wer im Sinne der EU glaubt, jede Unebenheit per Dekret verhindern zu können, blendet sein allgemein düsteres Menschenbild ausgerechnet bei jenen Leuten aus, welche die Dekrete schreiben.

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