Die Volksinitiative verlangt auf Bundesebene die Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Nachlässe und Schenkungen, die 2 Millionen Franken übersteigen. Zwei Drittel des Steuerertrags sollen in die AHV fliessen. Ein Drittel sollen die Kantone erhalten, welche bei Annahme des Volksbegehrens das Recht verlieren, eine kantonale Erbschaftssteuer zu erheben.