EU-Gutachter Kunde kann in Deutschland spanische Airline verklagen
Eine spanische Fluglinie führt eine Teilstrecke eines bei einem deutschen Unternehmen gebuchten Fluges durch. Welches Gericht ist im Streitfall zuständig? Der Europäische Gerichtshof hat ein Gutachten erstellen lassen.
Wer in Deutschland einen Flug bucht, kann einem EU-Gutachter zufolge hier auch seine Rechte einklagen - auch gegen ausländische Fluggesellschaften, die eine Teilstrecke der Verbindung abgewickelt haben.
Die Rechtsauffassung vertrat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof am Donnerstag in einem Schlussantrag zu einem Verfahren aus Deutschland. Das Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. Oft folgen die EU-Richter aber dem Gutachter.
Passagiere in Deutschland hatten bei Air Berlin beziehungsweise bei Iberia Spanienflüge mit mehreren Teilstrecken gebucht. Die jeweils erste Verbindung auf dem Weg nach Deutschland wurde nicht von diesen Fluggesellschaften selbst, sondern von deren spanischem Partner Air Nostrum abgewickelt.
Da dieser erste Flug verspätet war, verpassten die Gäste ihre Anschlüsse und kamen mit bis zu 13 Stunden Verspätung in Deutschland an. Sie wollen nun von Air Nostrum eine Ausgleichszahlung.
Streitpunkt in dem Verfahren war, ob deutsche Gerichte für die Klage gegen die spanische Airline zuständig sind. Der Gutachter bejaht dies. Ausschlaggebend sei die durch den Wunsch des Fluggasts definierte Gesamtdienstleistung. Der Beförderungsvertrag gelte unabhängig davon, ob "Unterauftragnehmer" Dienstleistungen erbrächten. (Rechtssachen C-274/16 und C-448/16)
abl/dpa