Von Dietrich Strothmann

Ludwigsburg, im November

Die schauerliche, beklemmende Wirklichkeit der Prozesse gegen den Genozid der Juden schlägt immer wieder durch: Im 5. Frankfurter Auschwitz-Verfahren wurde der Angeklagte Willi Sawatzki nach einer Verhandlungsdauer von über zwei Jahren freigesprochen – wegen Beweismangel. Dreißig Jahre nach den Verbrechen war der einzige Belastungszeuge nicht mehr vernehmungsfähig; wegen der Leiden, die er in dem Todeslager erlitt, ist er seit Jahren in klinischer Behandlung.

Und das war die Tat, an der Willi Sawatzki – damals SS-Unterscharführer, zur Prozeßzeit 54 Jahre alt und technischer Zeichner aus Hamburg – beteiligt gewesen sein soll und wohl auch beteiligt war: An einem Tag im Frühjahr 1944 kamen bei einem Judentransport aus Ungarn, auch 400 Kinder, im Alter von acht bis vierzehn Jahren, auf der Rampe des Vernichtungslagers von Auschwitz-Birkenau an. Mit Lastwagen wurden sie dann zu den Gruben gefahren, wo sie von den SS-Männern lebendig ins Feuer geworfen wurden. Versuchten sie sich aus den Flammen zu retten und zum Grubenrand hochzukriechen, wurden sie von ihren Mördern mit Fußtritten zurückgestoßen. Ein Augenzeuge sprach von "kleinen Feuerbällen, die man aus dem Scheiterhaufen kriechen sehen konnte".

Aber Willi Sawatzki, der damals dabei war, als die Kinder verbrannten, ist heute ein alter Mann in der Freiheit. Auch dieser Mord, einer von unzähligen, unbeschreiblichen, bleibt ohne Sühne, ohne Strafe. Dieser fünfte Auschwitz-Prozeß, der nach langer Dauer, nach intensiven Vorermittlungen und zu hohen Kosten "im Zweifel für den Angeklagten" ohne einen Schuldspruch endete, ist nur einer von vielen mit einem bestürzend hilflosen Ausgang. In den letzten Jahren nimmt ihre Zahl zu: Im Namen des Volkes – Freispruch.

Die Taten sind aktenkundig, ihre Grauenhaftigkeit ist belegt, ihre Opfer der Zahl nach bekannt. Die Täter indes, wenn sie noch leben und aufgegriffen werden konnten, verlassen immer häufiger als freie, für die Öffentlichkeit dann unbescholtene Männer und Frauen ihr Tribunal. Die Gründe für die wachsende Zahl von Prozessen ohne Verurteilung: Gab es bei den zumeist, "heimlich" verübten Mordaktionen Augenzeugen, die noch am Leben sind, dann verwickeln sie sich während der Verhandlung entweder in Widersprüche, fühlen sich von den Verteidigern häufig als Angeklagte behandelt und weigern sich, weiter auszusagen; oder sie vermögen sich nach 35 Jahren an Einzelheiten nicht mehr genau zu erinnern, verwechseln oft Gesehenes mit Gehörtem. Immer mehr Zeugen sterben, aber auch immer mehr Beschuldigte. Die "biologische Lösung" macht den Massenmordprozessen bald von selber ein Ende – oder, wie es Simon Wiesenthal sarkastisch formulierte: die "biologische Amnestie" folgt als "Prämie für gutes Verstecken" der Untäter.

So lautet denn auch die jüngste Bilanz des Oberstaatsanwalts Adalbert Rückerl von der Ludwigsburger "Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" deprimierend nüchtern: Es wird noch bis in das Jahr 2000 hinein diese Prozesse geben, doch wird dann kein Schuldspruch mehr gefällt werden können – wegen fehlender Zeugen, mangelnder Beweise und der Haftunfähigkeit der Angeklagten.