Pressemitteilung der DSK

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer (Schrems II).

Corona-Warn-App

Allgemeine Informationen über die Corona-Warn-App und deren Einsatz im Alltag sind auf einer separaten Seite unserer Website zusammengefasst. Dabei geht es nicht nur um die Grundzüge der App, sondern auch um datenschutzrechtliche Fragestellungen.

Keine Zweckentfremdung

Die Nutzung der Corona-Warn-App ist freiwillig und darf daher weder bei Gästen noch bei Beschäftigten als „Zutrittsbedingung“ gefordert noch darf der persönliche Risikostatus bei ihnen eingesehen werden.