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Umsetzung der Innenentwicklung dauert länger als erwartet

Ittigen, 10.06.2024 - Seit der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vor 10 Jahren haben drei Viertel der Schweizer Gemeinden ihre Nutzungspläne angepasst oder sind dabei, sie anzupassen. 173 Gemeinden haben bereits Bauland rückgezont. Das geht aus einem Bericht des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE hervor.

Mit seinem Bericht zieht das ARE eine Zwischenbilanz zur ersten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1). Sie wurde am 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Zersiedelung zu stoppen, um den Verlust von landwirtschaftlichen Flächen und Naturlandschaften einzudämmen. Statt unbebaute Flächen zu beanspruchen sollen Siedlungen nach innen entwickelt werden.

Eine Massnahme hierfür sind strengere Vorgaben zur Bemessung des notwendigen Baulands. Die Umsetzung dieser Vorgaben hat in vielen Gemeinden dazu geführt, dass sie unüberbaute Bauparzellen rückzonen mussten. Bisher haben 173 Gemeinden insgesamt 390 Hektaren Bauland in die Landwirtschaftszone überführt oder für andere Zwecke festgesetzt. Das entspricht einer quadratischen Fläche von knapp zwei Kilometer Seitenlänge. Die Zahl wird noch ansteigen bis sämtliche Gemeinden ihre Nutzungspläne den Zielen von RPG 1 angepasst haben.

Die Zwischenbilanz zeigt: 43 Prozent der Gemeinden haben bereits einen genehmigten RPG1-konformen Nutzungsplan. Bei rund einem Drittel sind sie in der Überarbeitung oder beim Kanton zur Prüfung und Genehmigung. Gemäss Angaben der Kantone könnten erst 2030 alle Nutzungspläne RPG1-konform sein. Die Umsetzung von RPG 1 dauert länger als erwartet.

Gründe dafür sind unter anderem mangelnde Ressourcen oder das herausfordernde Abwägen verschiedener Interessen. Ausserdem können Gemeinden ihre Nutzungspläne erst revidieren, nachdem der jeweilige Kanton seinen Richtplan an RPG 1 angepasst und vom Bund hat genehmigen lassen. Je nach Kanton liegt dies schon neun oder erst anderthalb Jahre zurück.

Städtische Gemeinden, insbesondere in grossen Agglomerationen, haben anteilsmässig deutlich häufiger die Voraussetzung für die Innenentwicklung geschaffen und ihre Nutzungspläne entsprechend angepasst, als die ländlichen Kommunen. Dies ist im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum an Orten grosser Nachfrage positiv zu werten.


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