Für Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal existieren spezifische Ausbildungen, die sich aus theoretischen und praktischen Elementen zusammensetzen. Die Ausbildungszeit dauert je nach Lizenztyp und Kategorie zwei bis fünf Jahre. Abgeschlossen werden die Ausbildungen mit einer praktischen und einer theoretischen Prüfung.
Bedingung für die Ausstellung oder den Transfer einer Lizenz durch das BAZL
Für die Ausstellung oder den Transfer einer Lizenz durch das BAZL ist die Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine Anstellung in einem vom BAZL zugelassenen Wartungsbetrieb Bedingung.
Um eine Part-66 Lizenz oder eine Lizenzerweiterung zu erlangen, wird eine nach EASA (Part-66) definierte Ausbildung gefordert.
In Bereichen, die von den EU-Verordnungen ausgenommen sind oder noch nicht durch die EU geregelt wurden, existieren nationale Ausweise (z.B. Instandhaltung von Segelflugzeugen mit oder ohne Motorisierung, von Ballonen und Luftschiffen oder Komponenten). Diese basieren auf der Verordnung über das Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal (VLIp; SR 748.127.2).
Bis am 1. Oktober 2020 muss freigabeberechtiges Personal mit der nationalen M-Lizenz für Segelflugzeuge, Motorsegler, Ballone und Luftschiffe gemäß Teil III (Part-66) der VO (EU) 1321/2014 mit der neuen EASA L-Lizenz ausgestattet sein.
Weitere Informationen zum korrekten administrativen Ablauf des Austausches der nationalen M-Lizenz können in den Technik-News Luftfahrzeuge vom Dezember 2019 nachgelesen werden.
Theorieprüfungen EASA Part-66 Kat. L Lizenz
Die Theorieprüfungen für die EASA Part-66 Kat. L Lizenz werden vom BAZL durchgeführt.
Prüfungsdaten:
Neue Prüfungsdaten sind zurzeit in Planung
Theoretische Prüfungen können ebenfalls bei der Austro Control oder beim Luftfahrt-Bundesamt Deutschland abgelegt werden.
Theorieprüfungen nationale Lizenzen
Die Theorieprüfungen für nationale Lizenzen werden vom BAZL durchgeführt.
Prüfungsdaten:
Neue Prüfungsdaten sind zurzeit in Planung
Formulare und Richtlinien
- Aircraft Maintenance Engineer's Basic Practical Logbook (PDF, 1 MB, 01.01.2022)
- Antrag für nationale Ausweise des Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonals (PDF, 80 kB, 01.07.2016)
- Antrag Luftfahrzeug-Instandhaltungsbewilligung (PDF, 227 kB, 06.08.2020)
- Application for lost or stolen Part-66 Aircraft Maintenance Licence (AML) (PDF, 163 kB, 01.07.2016)
- EASA Form 19, Antragsformular für eine Part (Teil)-66 AML (PDF, 701 kB, 11.03.2021)
- Initial practical experience logbook Category L1(C)-L2(C) (PDF, 2 MB, 15.03.2022)
- Initial Practical Experience Logbook for Category L3H & L3G License (PDF, 751 kB, 07.10.2020)
- Initial Practical Experience Syllabus for Group 3 Aircraft (PDF, 742 kB, 01.08.2022)
- Removal of Limitations Group 3 Aircraft Syllabus (PDF, 343 kB, 01.04.2023)
Weiterführende Informationen
Links
Dokumente
Kreditierung von EASA Part-66 Ausbildungsmodulen ZHAW (PDF, 26 kB, 14.12.2016)BSc Studium „AVIATIK AV“
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Aircraft Maintenance Licence
3003 Bern
Schweiz
Tel: +41 58 465 05 57