- Reiseinformation
- Länder A bis Z
- Reisewarnungen
- Bürgerservice - Schutz, Hilfe
- Leben im Ausland
- Information für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher
- Dokumente, Personenstand, Familie
- Staatsbürgerschaft für Verfolgte und deren direkte Nachkommen
- Wehr- und Zivildienst
- Wahlen und direkte Demokratie
- Soziales, Gesundheit
- Staats- und Unionsbürgerschaft
- Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte
- Übersiedlung
- Einreise und Aufenthalt in Österreich
- Urkunden und Beglaubigungen
Italien (Italienische Republik)
Stand 12.06.2024 (Unverändert gültig seit: 03.06.2024)
Sicherheitsstufe
Sicherheitsstufe 1Anlässlich des bevorstehenden Gipfeltreffens der G7-Mitgliedsstaaten vom 13. bis 15. Juni 2024 in der süditalienischen Region Apulien wird das Schengen-Abkommen von 5. bis 18. Juni 2024 vorübergehen ausgesetzt und es werden Kontrollen an den italienischen Land-, See- und Luftgrenzen durchgeführt.
Italien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen.
Die Phlegräischen Felder, ein großer Calderavulkan am Stadtrand von Neapel, sind derzeit höchst aktiv und werden seitens Experten als zunehmend gefährlich eingestuft. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt entsprechende Informationen einzuholen und die Umgebung um die Phlegräischen Felder zu meiden.
Informationen über Vulkanaktivitäten in englischer und italienischer Sprache finden Sie auf der Seite des Istituto Nazionale di Geofisica e Vulcanologia, sowie beim nationalen Zivilschutz.
Weitere Informationen finden Sie unter den regionalen Hinweisen, beim Nationalen US-Geologieinstitut und dem Österreichischen Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).
In akuten Gefahrensituationen ist den Anweisungen den örtlichen Behörden Folge zu leisten.
Unwetter, Überschwemmungen, Erdrutschgefahr: In jüngster Zeit werden vereinzelte Regionen Italiens regelmäßig von starken Niederschlägen getroffen, die oft schwere Überschwemmungen, Erdrutsche usw. zur Folge haben, sodass lokale Behörden Katastrophenalarm auslösen müssen. Es wird daher empfohlen, vor Ihrer Reise nach Italien immer entsprechende, zeitnahe Auskünfte und Informationen bei den zuständigen lokalen Wetterdienststellen einzuholen. Informationen hierzu finden Sie auch unter: https://mappe.protezionecivile.gov.it/it/mappe-rischi/piattaforma-radar oder https://mappe.protezionecivile.gov.it/en/risks-maps-and-dashboards
Mit Beginn der Hauptreisesaison kommt es vermehrt zu Diebstählen (siehe Kapitel Sicherheit und Kriminalität), Autoeinbrüchen und schweren Verkehrsunfällen. Die sardischen Behörden appellieren besonders an die Motorradfahrer, sich auf den kurvigen und teils gefährlichen Straßen unbedingt an die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten.
Damit wir Sie im Notfall besser unterstützen können, wird die Online Reiseregistrierung des Außenministeriums empfohlen.
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)
Aufgrund der Gefahr terroristischer Anschläge wird empfohlen, im öffentlichen Raum achtsam zu sein, sich über Medien zur Sicherheitslage zu informieren und die Anordnungen der Behörden zu befolgen.
In den Großstädten gibt es erhöhte Kriminalität, insbesondere Taschendiebstähle, Fahrzeugeinbrüche bzw. Fahrzeugdiebstähle sowie Fälle von Trickbetrug. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen und Mietwagen sind bevorzugte Ziele. Lassen Sie keine Gegenstände oder Wertsachen im Fahrzeug. Meiden Sie vor allem nachts Autobahnparkplätze und bevorzugen Sie bewachte Parkgaragen.
Besonders in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen und U-Bahnstationen, an Orten mit großen Menschenansammlungen, in Nachtzügen, in Lokalen sowie in Strandnähe wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten.
Bewahren Sie Reisepässe, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie gegebenenfalls eine elektronische Kopie ab. Führen Sie nur geringe Mengen an Bargeld mit sich, vermeiden Sie das Tragen von wertvollem Schmuck und Uhren, tragen Sie Taschen vorne am Körper und hängen Sie diese in Lokalen niemals über die Stuhllehne.
Beachten Sie die Tipps und Informationen der Polizei – hier der Staatspolizei auf Englisch.
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, verständigen Sie umgehend die örtliche Polizei bzw. Carabinieri und erstatten Sie Anzeige.
In Gefahrensituationen kontaktieren Sie den Euronotruf unter der Rufnummer 112.
Allgemeine Informationen zu Risiken im Zusammenhang mit Naturkatastrophen in englischer Sprache finden sich auf der Homepage des italienischen Zivilschutzes.
Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.
- Visumpflicht: Nein
- Reisedokumente: Personalausweis oder Reisepass
- Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Minderjährige: Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Eine Vorlage auf Deutsch/ Italienisch finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
- Sonstiges: Die Anmeldung in Hotels oder der Antritt einer Kreuzfahrt sind mit einem abgelaufenen Reisepass nicht möglich. Bei Flugreisen kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung aufgrund privatrechtlich geregelter Beförderungsbestimmungen verweigert werden.
Bei Passverlust ist mit der polizeilichen Verlustanzeigebestätigung die Rückreise innerhalb einer Woche auf dem kürzesten Weg nach Österreich möglich. Bei der Benützung eines Flugzeugs ist mit der Fluggesellschaft Kontakt aufzunehmen.
Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt muss bei der Ein-und Ausreise nach und von Italien deklariert werden.
Das Mitführen von Schuss, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Taser und Pfefferspray ist in Italien grundsätzlich verboten und nur mit behördlicher Erlaubnis (z.B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich.
Messer gelten nach italienischem Gesetz als Waffen. Beim Kauf gewisser Messertypen werden spezielle Waffenlizenzen benötigt, diese Messer dürfen nur zu Hause aufbewahrt werden.
Das Mitführen von Messern jeder Art ist in Italien grundsätzlich verboten, es sei denn, man hat einen berechtigten Grund, daher sollten Messer (auch für Camping- und Outdoor-Aktivitäten übliche Taschenmesser) bei Stadtbesichtigungen, in denen man öffentlichen Raum betritt und gelegentlich durch Sicherheitskontrollen gehen muss, unbedingt zu Hause gelassen werden. Die sichere Verwahrung mitgeführter Messer während des Transportes ist sehr wichtig.
Verstöße werden üblicherweise strafrechtlich geahndet.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen des Sozialministeriums.
Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/ EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungs-Karte (EKVK). Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dennoch nahegelegt. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. In Mailand und Rom: U-Bahnen
In einigen Städten wurden Fahrverbote respektive Fahrteinschränkungen eingeführt, um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Es ist empfehlenswert, sich vor Ankunft über die Regeln in der der jeweiligen Stadt zu informieren.
Auf die rigorosen Kontrollen vor allem von beruflichen KFZ-Lenkern (LKW- und Autobuschauffeure) und drakonischen Strafen wird hingewiesen.
Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Beim Lenken eines fremden Fahrzeuges ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters mitzuführen. PKWs und LKWs müssen auf Autobahnen und Straßen außerhalb des Ortsgebiets auch tagsüber das Abblendlicht benützen. Es gelten 0,5 Promille.
Bei Verkehrskontrollen kann auch die Prüfplakette (§57a-Pickerl) überprüft werden. Es wird davon abgeraten, mit einem Fahrzeug, dessen §57a-Prüfplakette bereits abgelaufen ist, nach Italien einzureisen, da im Gegensatz zu Österreich in Italien keine Toleranzfrist gewährt wird.
Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften gibt es ein Punktesystem, wobei Ausländer italienischen Staatsangehörigen gleichgestellt sind und daher auch Fahrverbote wirksam werden können.
Bei Verlust des Führerscheins ist eine polizeiliche Verlustanzeige notwendig.
Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten. Auch wenn sich manchmal Polizeidienststellen weigern, Anzeigen über Parkschäden aufzunehmen, wird empfohlen auf eine Anzeige zu bestehen.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ sowie beim italienischen Automobilclub ACI (Automobile Club D'Italia – nur in italienischer Sprache).
Klima:
Mittelmeerklima mit den niedrigsten Temperaturen um den Gefrierpunkt, gelegentlich kalte Nordwinde. Sehr heiße Sommer mit häufig hoher Luftfeuchtigkeit, verbunden mit feucht-warmem Südwind. In den Bergen generell kälter.
In heißen Sommermonaten kommt es vor allem in Süditalien sowie auf den Inseln regelmäßig zu Waldbränden. Vor allem in Nord-Italien sind wetterbedingte Extremsituationen, wie zum Beispiel Überschwemmungen, jederzeit möglich.
Die Obergrenze für Barzahlungen beträgt 5.000 EUR.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Vergehen gegen das Drogengesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in ganz Italien untersagt.
Vor allem in Sardinien, wo die Mitnahme von Sand, Muscheln und Kieselsteinen gesetzlich verboten ist, werden bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung oft hohe Sanktionen verhängt.
Wichtige Informationen zum Mitführen von Waffen und Messern in Italien finden Sie im Kapitel „Einfuhr & Ausfuhr“.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
- Bari
- Bologna
- Cagliari
- Florenz / Firenze
- Genua / Genova
- Mailand / Milano
- Neapel / Napoli
- Palermo
- Rom / Roma
- Triest / Trieste
- Turin / Torino
- Venedig / Venezia
- Verona
Legende: zutreffend nicht zutreffend
Bari
Bologna
Cagliari
Florenz / Firenze
Genua / Genova
Mailand / Milano
Mailand / Milano
Neapel / Napoli
Palermo
Rom / Roma
Rom / Roma
Rom / Roma
Rom / Roma
Triest / Trieste
Turin / Torino
Venedig / Venezia
Botschaft der Italienischen Republik
Rennweg 27, 1030 Wien
Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Bregenz
Inselstraße 11, 6900 Bregenz
Di und Do 10:00 - 12:00
Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Innsbruck
Arkadenhof, Maria-Theresien-Straße 34, 6020 Innsbruck
Di - Do 09.00 - 11.30
Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Linz
Martingasse 1, 4020 Linz
(nach vorheriger Anmeldung per Telefon/SMS oder E-Mail):
Mo 16:00 - 18:00
Di 10:00 - 12:00
Do 16:00 - 18:00
Honorarkonsulat der Italienischen Republik, Klagenfurt
St. Veiter Ring 1A/III, 9020 Klagenfurt
ab 03.09.2019: Di., Mi. und Do. 09.00h - 11.00h
Honorarkonsulat der Italienischen Republik; Salzburg
Rupertgasse 24 + 26, 5020 Salzburg
Mo 15:00 -17:00
Mi: 9:30 ¿ 11:30
Fr: 9:00 ¿ 11:00
(nach vorheriger telefonischer Anmeldung auch zu anderen Zeiten)
Ständige Vertretung der Italienischen Republik bei den Internationalen Organisationen in Wien
Lugeck 1-2/5, 1010 Wien
Mo - Fr 08.30 - 19.00
Ständige Vertretung der italienischen Republik bei der OSZE
Lugeck 1-2/5, 1010 Wien
Vertrauensarzt Dr. Andreas HEINZ
Vertrauensärztin Dott.ssa Ute SAMTLEBEN
Vertrauensanwalt Dr. Alexander GEBHARD
Vertrauensanwalt Dr. Flaviano Fernando D´UBALDO
Vertrauensanwalt Dr. Manuele PICCIONI
Vertrauensanwältin Dr. Cristiana CAGNIN
Vertrauensanwältin Dr. Ulrike Christine WALTER
Basisdaten
-
Hauptstadt
Rom -
Ländercode
IT -
Sprache
Italienisch -
Fremdsprachen
Englisch, Französisch -
Währung
Euro -
Elektrischer Strom
230 Volt/50 Hertz Wechselstrom; teilweise noch dreipolige Steckdosen in Verwendung (Adapter erforderlich)
Auslandsservice
Einfach online registrieren - damit wir Sie im Fall des Falles besser unterstützen können.