Verordnung zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (EB Guideline)
Überblick
Die EB Guideline enthält Vorschriften für die Funktionsweise der Regelreservemärkte in der EU. Sie wurde am 28.10.2017 veröffentlicht und trat (mit Ausnahme einzelner Bestimmungen) am 18.12.2017 in Kraft. Punktuelle Änderungen erfolgten durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/280 vom 22.2.2021.
Sie umfasst Bestimmungen für die Beschaffung von Regelleistung, die Aktivierung der Regelarbeit und die finanzielle Abrechnung mit Regelreserveanbietern, Bilanzgruppen und zwischen den Übertragungsnetzbetreibern. Kernstück ist die Entwicklung europäischer Plattformen zum Austausch von Regelenergieprodukten. Zudem verpflichtet sie zur Entwicklung harmonisierter Methoden zur Zuweisung grenzüberschreitender Übertragungskapazität für den Austausch von Regelreserve.
Wesentliche Ziele und Inhalte
Ziel der EB Guideline ist es vor allem wirksamen Wettbewerb in Regelreservemärkten zu fördern und die Effizienz des Systemausgleichs national wie europäisch zu erhöhen.
In der EB Guideline finden sich Bestimmungen über die Rollen und Aufgaben der Übertragungsnetzbetreiber, der Regelreserveanbieter und der Bilanzgruppenverantwortlichen in diesem Bereich. Die Beschaffung von Regelenergie soll über Plattformen erfolgen, die für verschiedene Regelreservearten eingerichtet werden. Dies sind:
- Europäische Plattform für den Austausch von Regelarbeit aus Ersatzreserven
- (replacement reserves - RR) Langsame Reserven, in Österreich derzeit nicht in Verwendung, die Teilnahme an dieser Plattform ist nicht verpflichtend
- Europäische Plattform für den Austausch von Regelarbeit aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit manueller Aktivierung
- (frequency restoration reserves with manual activation – mFRR) entspricht in Österreich der Ausfallsreserve/Tertiärregelung
- Europäische Plattform für den Austausch von Regelarbeit aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung
- (frequency restoration reserves with automatic activation - aFRR) entspricht der Sekundärregelung
- Europäische Plattform für das IN-Verfahren
- (imbalance netting process - IN)
Auf diesen Plattformen soll Regelarbeit in Form von Standardprodukten ausgetauscht werden. Grundsätzlich erfolgt die Beschaffung der Regelarbeit national durch die jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber, danach werden alle Regelarbeitsgebote auf den Plattformen in gemeinsamen Merit-Order-Listen zusammengeführt und kostenoptimiert aktiviert. Die EB Guideline enthält auch Bestimmungen über den (nicht verpflichtenden) Austausch von Regelleistung und die Reserventeilung. Diese Bestimmungen über den Austausch von Regelleistung sind auch für die Weiterentwicklung der bestehenden grenzüberschreitenden Kooperation für Primärregelleistung relevant.
Wesentlich sind auch die Bestimmungen zur finanziellen Abrechnung der verschiedenen Prozesse. Dies betrifft die Abrechnung zwischen Übertagungsnetzbetreiber und Regelreserveanbieter (z. B. Grundsätze der Bepreisung der Regelarbeit), zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Bilanzgruppenverantwortlichen (Ausgleichsenergiebepreisung) und die Abrechnung zwischen den Übertragungsnetzbetreibern für die ausgetauschten Energiemengen.
Modalitäten und Methoden
Der wesentliche Prozess zur Erreichung der Ziele der EB Guideline ist die Erarbeitung von Modalitäten und Methoden durch Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), oder allenfalls einen Dritten, an den eine bestimmte Aufgabe zugewiesen wurde, meist nach vorangegangener Konsultation, die dann den zuständigen Regulierungsbehörden zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Gruppe der betroffenen ÜNB und Regulierungsbehörden (National Regulatory Authorities – NRAs) kann sich je nach Modalitäten und Methode unterscheiden:
- Modalitäten und Methoden nach Art. 5 Abs. 2 gelten EU-weit und betreffen alle ÜNB und NRAs
- Modalitäten und Methoden nach Art. 5 Abs. 3 gelten für bestimmte Regionen und betreffen nur ÜNB und NRAs der jeweiligen Region
- Modalitäten und Methoden nach Art. 5 Abs. 4 gelten national und betreffen den/die ÜNB und den NRA des jeweiligen Mitgliedstaates.
Erfordert die Genehmigung der Modalitäten oder Methoden eine Entscheidung von mehr als einer Regulierungsbehörde, müssen die zuständigen Regulierungsbehörden einander konsultieren, eng zusammenarbeiten und sich miteinander abstimmen, um zu einer Einigung zu gelangen. Gelingt es den zuständigen Regulierungsbehörden nicht, fristgerecht eine Einigung zu erzielen, oder stellen sie ein entsprechendes gemeinsames Ersuchen, entscheidet Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER).
Durch das In-Kraft-Treten der Neufassung der ACER-Verordnung (EU) 2019/942 wurde ACER zuständig für alle Entscheidung, wenn es um EU-weite Modalitäten und Methoden geht.
Für einige wesentliche Modalitäten und Methoden ist der durch die EB Guideline vorgesehene Zeitablauf in untenstehendem Diagramm dargestellt (Darstellung nicht vollständig, vollständige Liste und Details siehe unten, ohne Berücksichtigung aufgetretener Verzögerungen)
Durch die EB Guideline vorgesehener Zeitablauf für wesentliche Modalitäten und Methoden vergrößern
Implementierungsprojekte
Zu wesentlichen Themenbereichen wurden von Übertragungsnetzbetreibern Umsetzungsprojekte initiiert, die eine wichtige Basis für die Implementierung der EB Guideline darstellen. Hier wurden und werden Konzepte entwickelt und tw. bereits implementiert. Es besteht insbesondere auch für die Marktteilnehmer die Möglichkeit an Informationsveranstaltungen teilzunehmen und sich über Konsultationen einzubringen.
Solche Projekte bestehen derzeit zu:
RR – Terre
mFRR – MARI
aFRR – PICASSO
IN – IGCC
FCR – Primärregelungskooperation
Liste der Modalitäten und Methoden