Ladestellenverzeichnis

Mit dem Ladestellenverzeichnis gibt es erstmals eine umfassende Lösung, die auf Grund der gesetzlichen Meldeverpflichtung für die Ladestellenbetreiber in Kürze auch flächendeckend sein und somit alle öffentlichen Ladestellen leicht auffindbar machen wird. Mitte November haben wir mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) das österreichische Ladestellenverzeichnis offiziell vorgestellt. Es macht es Ihnen leicht, alle öffentlichen Ladestellen zu finden, und unterstützt damit die Verbreitung der E-Mobilität, denn Betreiber von öffentlichen Ladestellen sind zur Meldung in das offizielle Ladestellenverzeichnis Österreichs verpflichtet (§3(5) Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR).

Das Ladestellenverzeichnis finden Sie unter www.ladestellen.at.

Weitere Informationen für Ladestellenbetreiber: Häufige Fragen & Antworten zur Eingabe von Ladestellen und Ladepunkten.

E-Mobilität

Symbolbild E-Mobilität

 

E-Mobilität mit Strom aus erneuerbaren Energien ist eine vielversprechende Alternative, die Abhängigkeit des Verkehrs von fossilen Brennstoffen und damit den CO2-Ausstoß zu verringern. Für Verbraucherinnen und Verbraucher spielen jedoch Bedenken um genügend Reichweite und die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge noch immer eine Rolle und sind damit ein Hemmnis bei der Verbreitung der E-Mobilität. Hier besteht ein großes Bedürfnis nach zuverlässiger und transparenter Information. Als E-Control bemühen wir uns, hierzu beizutragen.

 

Erhebung: Status-Quo der E-Mobilisten in Österreich 2024 (1,4 MB)

  • Public Opinion Strategies, Untersuchungszeitraum Dezember 2023 - Jänner 2024

Wer ist für E-Mobilität zuständig?

Die Zuständigkeiten im Bereich der E-Mobilität teilen sich auf mehrere Stellen auf:

  • Der Netzbetreiber ist zuständig dafür, den Zählpunkt bzw. die Ladestelle anzuschließen. Dies gilt sowohl für die private Wallbox wie auch für die kommerziellen, öffentlich zugänglichen Ladestationen.
  • Der Stromanbieter beliefert den Zählpunkt. 
  • Der Ladestellenbetreiber bietet die Dienstleistung des Stromladens an. Er ist kein Stromhändler im Sinne des Gesetzes. Dazu gibt es bereits eine Entscheidung des VwGHl; gegebenenfalls ist die Gewerbeordnung anwendbar. 
  • Verschiedene Zuständigkeiten liegen bei den Ministerien BMK und BMDW, die sich mit dem Thema E-Mobilität befassen.
  • Bund, Länder und Gemeinden sind über das Energierecht, Gewerberecht (Berufsrecht und Anlagenrecht), Baurecht, Wohnrecht sowie Verkehrsrecht usw. involviert. 
  • Wir als E-Control sind für das Ladestellenverzeichnis, Netzanschlussfragen, Stromanbieterwechsel sowie Stromkennzeichnung zuständig.

Netzanschluss einer Ladestation

Beim Netzanschluss einer Ladestation (öffentliche oder private Wallbox) gelten die allgemeinen Regelungen über den Netzanschluss und Sie müssen das entsprechende Entgelt entrichten. Sie schließen dabei Verträge mit Verteilnetzbetreiber und Stromanbieter ab. Es gilt die Allgemeine Anschlusspflicht, die im ElWOG 2010 und dem jeweiligen Ausführungsgesetz der Länder zu finden ist. Wenn Sie Wert auf die Zusammensetzung der Stromherkunft Ihrer Ladestation legen, beachten Sie bitte den Versorgermix Ihres Stromanbieters.

Weitere Fragen zur E-Mobilität?

Sollten Sie zu diesen Themen weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit kostenlos an unsere Energie-Hotline unter der Telefonnummer 0800 21 20 20 wenden oder uns über unser Kontaktformular schreiben.

Weitere, spannende und laufend aktualisierte Zahlen und Fakten zur E-Mobilität finden Sie auch auf folgenden Websites:

www.austriatech.at/de/mobilitaetsdaten/

www.beoe.at/

www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/alternative_verkehrskonzepte/elektromobilitaet.html