Allgemeine Bedingungen für Öko-Bilanzgruppenverantwortliche (Öko-BGV)
Mit 28.12.2006 genehmigte die Energie-Control GmbH die Teile C und D der Allgemeinen Bedingungen der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG). Die anderen Teile der Allgemeinen Bedingungen sind bereits am 01.10.2006 genehmigt worden. Die nunmehr genehmigten Teile enthalten die speziellen Bestimmungen für die Vertragsverhältnisse mit den Bilanzgruppenverantwortlichen (Teil C) und mit den Stromhändlern (Teil D).
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