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Zugang zu Bargeld und seine Akzeptanz

Bargeld spielt nach wie vor eine wichtige gesellschaftliche Rolle und ist für jede Volkswirtschaft unverzichtbar. Unsere Untersuchungen zeigen, dass es für die meisten Menschen im Euroraum wichtig ist, bar bezahlen zu können, und dass Bargeld im Euroraum die am häufigsten verwendete Zahlungsmethode an Verkaufsstellen ist.

Die EZB und die nationalen Zentralbanken des Euroraums haben sich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Bargeld auch in Zukunft allgemein verfügbar ist und weithin akzeptiert wird. Daher begrüßen wir den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue EU-Verordnung zur Stärkung des Status von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel. Mit dem Vorschlag soll erreicht werden, dass der Zugang zu Euro-Banknoten und -Münzen und ihre Akzeptanz im gesamten Euroraum rechtlich gewährleistet sind. 

Zugang zu Bargeld 

Die Rolle des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel wird dadurch gewahrt, dass der Zugang zu ihm einfach und bequem ist. Zudem ist so seine weitere Nutzung als Zahlungsmittel für alltägliche Einkäufe gewährleistet. Die Wahl der Zahlungsart kann dadurch beeinflusst werden, wie leicht man Geld von seinem Bankkonto abheben kann.

Die einzelnen Euro-Länder sind dafür verantwortlich, dass Privatpersonen und Unternehmen tatsächlich ausreichend Zugang zu allen Bargeldstückelungen haben – sowohl in der Stadt als auch auf dem Land.

Die Rolle des Eurosystems

Das von den nationalen Zentralbanken ausgegebene Bargeld wird den Geschäftsbanken bereitgestellt, damit diese den Bargeldbedarf ihrer Kundinnen und Kunden decken können. Die EZB und die nationalen Zentralbanken analysieren den Umfang der Bargelddienstleistungen im gesamten Euroraum, um mögliche Lücken beim Zugang zu Bargeld zu ermitteln. So haben wir beispielsweise eine gemeinsame Methodik entwickelt, um den Zugang der Menschen im Euroraum zu Bargelddienstleistungen wie Geldautomaten und Bankfilialen zu analysieren. Die Euro-Länder können erforderlichenfalls Gesetze einführen, die Geschäftsbanken und andere Institute dazu verpflichten, einen ausreichenden und effektiven Zugang zu Bargeld sicherzustellen.

Darüber hinaus hat das Eurosystem Regeln für Geschäftsbanken festgelegt, sodass diese Banknoten effizient wieder in Umlauf bringen und die Kosten für die Bargeldbearbeitung begrenzen können. Die nationalen Zentralbanken halten zudem ausreichende Bargeldreserven vor, um einen plötzlichen und unvorhergesehenen Anstieg der Banknotennachfrage bewältigen zu können, etwa in einer Krisensituation oder bei einem vorübergehenden Ausfall des elektronischen Zahlungsverkehrs.

Wir stellen sicher, dass die laufende Nachfrage nach Euro-Banknoten gedeckt wird. Im Euroraum gibt es rund 120 000 Zweigstellen von Kreditinstituten und mehr als 260 000 Geldautomaten, sodass die Menschen effizient und effektiv auf ihr Geld zugreifen können. 

Weitere Möglichkeiten zum Geldabheben

Die Menschen heben vor allem an Geldautomaten und in Bankfilialen Geld ab. In einigen Euro-Ländern können sie darüber hinaus bis zu einer gewissen Höhe auch im Einzelhandel Bargeld abheben.

Cashback

Bei dieser Bargelddienstleistung können Sie an der Kasse den Betrag, den Sie abheben möchten, auf den Gesamtbetrag aufschlagen und dann mit Ihrer Debitkarte oder Ihrem mobilen Endgerät bezahlen. Den gewünschten Betrag erhalten Sie in Bargeld.

Cash-in-Shop

Bei Cash-in-Shop können Sie Bargeld von Ihrem Konto abheben, ohne etwas kaufen zu müssen.

Sie wollen mehr wissen?

In diesem Video erfahren Sie, wie die Dienstleistungen Cashback und Cash-in-Shop in der Praxis funktionieren.

Akzeptanz von Bargeld

Euro-Banknoten und -Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel im Euroraum. Das bedeutet, dass Geschäfte und Unternehmen die Annahme von Barzahlungen nur dann verweigern können, wenn beide Parteien im Vorfeld eine andere Zahlungsmethode vereinbart haben. Grundsätzlich müssen staatliche Stellen und öffentliche Dienstleister ebenfalls Bargeld annehmen, sofern es im Gesetz nicht anders geregelt ist.

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung vorgeschlagen, die den Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel im EU-Recht klarstellen würde. In dem Vorschlag werden auch die wenigen Fälle festgelegt, in denen Barzahlungen abgelehnt werden können, etwa wenn das Unternehmen nicht über ausreichend Wechselgeld verfügt oder wenn beide Parteien eine andere Zahlungsmethode vereinbart haben.

Die EZB begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung im Euroraum und äußert sich in einer Stellungnahme besorgt darüber, dass der Status von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel im Euroraum in Mitleidenschaft gezogen werden könnte, wenn eine zunehmende Zahl von Einzelhändlern Barzahlungen ablehnt. Das Eurosystem untersucht den Grad der Akzeptanz von Bargeld im Euroraum und informiert die zuständigen Behörden und Einrichtungen über mögliche Probleme. 

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