Akademische Selbstverwaltung - was ist das?
Die Berliner Hochschulen regeln ihre Angelegenheiten nach dem Prinzip der Akademischen Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung ist das Recht der Hochschule eigene, vom Staat unbeeinflusste, von der Hochschule selbst verantwortete Entscheidungen zu treffen, beispielsweise in den Bereichen:
- Organe und Wissenschaftliche Einrichtungen der Hochschule,
- Gestaltung von Lehre, Studium und Forschung,
- Hochschulprüfungen, Promotionen und Habilitationen,
- Berufungen,
- Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Die wesentlichen Organe dieser Selbstverwaltung sind das Kuratorium, der Erweiterte Akademische Senat, der Akademische Senat, die Fakultätsräte und die Institutsräte.
Das Referat für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung nimmt im Auftrag des Präsidiums die Rechtsaufsicht über die Gremien wahr, um deren rechtmäßiges Handeln zu gewährleisten. Als Gremienreferat berät das Referat für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung die Gremien; organisatorisch ist das Referat als Stabsstelle des Kanzlers (K3) eingerichtet.