Migration: Beratung über die Begrenzung irregulärer Migration
- Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Juni 2024 haben sich die Regierungschefs der Länder über die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten beraten. Bund und Länder sind dabei zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen, aber kündigten an, Pläne für die Auslagerung weiterhin zu verfolgen.
- Nach einer mutmaßlich islamistisch motivierten Messerattacke in Mannheim kündigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser an, einen Gesetzesentwurf für die Erweiterung von Abschiebegründen vorlegen zu wollen. So sollen Straftäter künftig auch wieder nach Afghanistan oder Syrien abgeschoben werden können.
- Anfang 2024 haben sich die Bundesländer auf die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende geeinigt. Mithilfe der Karte sollen in Deutschland lebende Asylsuchende staatliche Leistungen erhalten. Die Einführung der Karte soll vor allem verhindern, dass Geld ins Ausland überwiesen wird.
- Ende 2023 haben Bund und Länder beschlossen, wie die Kosten für Geflüchtete künftig aufgeteilt werden sollen: Pro Asylsuchende und Jahr soll der Bund eine Pauschale von 7.500 Euro zahlen. Leistungen für Asylsuchende, die mehr als eineinhalb Jahre in Deutschland sind, sollen künftig eingeschränkt werden. Die Bundesregierung will prüfen, ob Asylverfahren außerhalb Europas möglich sind. An den Landesgrenzen zu Österreich, zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zu Polen soll es weiterhin Grenzkontrollen geben. Eine Kommission soll sich künftig um Fragen der Steuerung der Migration und Integration kümmern.