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Deutschland Umstrittener Vorstoß

Union will ausländische Verbrecher rasch ausweisen

Reporter Investigative Recherche
Die CDU will straffällig gewordene Ausländer schneller ausweisen. Dazu soll künftig schon eine Verurteilung zu einem Jahr Haft genügen. Auch bei Armutsflüchtlingen soll es Verschärfungen geben.

Der Vizechef der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), fordert eine schnellere Ausweisung von ausländischen Straftätern aus Deutschland. „Wer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden ist, muss schon eine schwere Straftat begangen haben. Dann ist das Gastrecht verwirkt", sagte Krings der „Welt“.

So interpretiert er die Einigung von Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen über eine Reform des Ausweisungsrechts. Die beiden Parteien hatten sich allerdings auf einen deutlich vager formulierten Text verständigt: „Es bedarf einer Weiterentwicklung des Ausweisungsrechts im Hinblick auf Täter schwerwiegender Straftaten und gewaltbereiter Extremisten und der Vorschriften zur Durchsetzung von Aufenthaltsbeendigungen mit Blick auf Praktikabilität und Einhaltung europarechtlicher Vorgaben.“

Große Runde am Donnerstag

Bislang muss laut Krings erst ab einer Freiheitsstrafe von drei Jahren zwingend abgeschoben werden. In der Praxis würden die Strafrichter dies wissen und daher häufig Strafen unterhalb von drei Jahren Haft verhängen. Die große Runde der voraussichtlichen Koalitionäre wird sich mit dem Thema Migration und Integration am kommenden Donnerstag beschäftigen.

Union und SPD sind sich im Prinzip einig, das Thema Armutszuwanderung anzupacken. „Wir wollen die Akzeptanz für die Freizügigkeit in der EU erhalten. Wir werden deshalb der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegenwirken“, heißt es nach „Welt“-Informationen in dem Text der Unterarbeitsgruppe Migration und Integration.

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Krings ist auch beim Thema Armutszuwanderung schärfer. Er plädiert dafür, bei den Ursachen und insbesondere bei Anreizen in den sozialen Sicherungssystemen anzusetzen. „Es ist richtig, dass wir der Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme einen Riegel vorschieben. Wir wollen klarstellen, dass derjenige, der zur Arbeitssuche nach Deutschland kommt, seinen Lebensunterhalt dann auch konsequenterweise selbst bestreiten muss. Er kann nicht bei den Sozialkassen die Hand aufhalten“, sagte Krings. Dies hält er gerade im Hinblick auf die für Bulgaren und Rumänen ab 1. Januar geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit für bedeutsam.

Mehr Zuwanderer bekommen Hartz IV

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beziehen bereits deutlich mehr Zuwanderer aus Südosteuropa in Deutschland Hartz-IV-Leistungen. „Gegenüber dem Jahr 2007 hat sich die Zahl der rumänischen Hartz-IV-Bezieher auf 14.700 verdoppelt. Die Zahl der bulgarischen Hartz-IV-Empfänger hat sich in der gleichen Zeit vervierfacht, auf 15.300“, sagte kürzlich Heinrich Alt, der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit.

Seit Jahresbeginn sind bereits 70.000 Rumänen und Bulgaren in die Bundesrepublik gekommen. Beide Länder hatten im Januar die volle Freizügigkeit für den deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Viele der Ankommenden sind laut Bundesagentur für Arbeit gut qualifiziert.

Ein Drittel der Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien soll jedoch über keine Berufsausbildung und kaum verwertbare Deutschkenntnisse verfügen. Entsprechend schwierig ist es für diese Einwanderer, einen Job zu finden.

Experten rechnen im kommenden Jahr mit einem großen Zustrom: Schätzungen zufolge werden 100.000 bis 180.000 Bulgaren und Rumänen in Deutschland erwartet.

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