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Kunst „Liebesgrüße aus Bayern“

Freispruch für Künstler nach Söder-Graffito in SS-ähnlicher Uniform

Fabian Zolar (Künstlername) sitzt vor Beginn eines Berufungsprozesses im Landgericht Nürnberg-Fürth Fabian Zolar (Künstlername) sitzt vor Beginn eines Berufungsprozesses im Landgericht Nürnberg-Fürth
Fabian Zolar (Künstlername) vor Beginn eines Berufungsprozesses im Landgericht Nürnberg-Fürth
Quelle: dpa/Daniel Karmann
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Fabian Zolar hat sich letztlich durchgesetzt: Als Künstler durfte er sich politisch, überspitzt oder polemisch äußern, urteilte das Bayerische Oberste Landesgericht im Berufungsprozess. Zolars Graffito von Ministerpräsident Söder bleibt demnach straffrei.

Ein zuvor in zwei Instanzen wegen eines Graffitos von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in Nazi-Symbolik verurteilter Künstler ist vom obersten bayerischen Gericht freigesprochen worden. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied am Mittwoch in Nürnberg, dass sich der Mann auf die Kunstfreiheit berufen könne. Das Graffito sei nach dem Maßstab aller vom Bundesverfassungsgericht geprägten Begriffe Kunst, erklärte eine Gerichtssprecherin.

Der angeklagte Künstler Fabian Zolar hatte auf einer Feldscheune ein einer Postkarte ähnelndes Graffito mit dem Schriftzug „Liebesgrüße aus Bayern“ gesprüht. Dazu sprühte er einen Uniformierten, dessen eine Gesichtshälfte einen Totenschädel darstellt und dessen andere Gesichtshälfte Söder ähnelt.

Darunter positionierte er außerdem zwei kleinere Bilder mit Menschen in Polizeiuniform, die unmittelbaren Zwang anwenden. Zolar bezeichnete das Graffito in der „Bild“-Zeitung als „Mahnmal gegen Polizeigewalt“. Er sei bei einem Einsatz Opfer von Polizeigewalt geworden, sagte er. WELT hatte Zolar im März 2023 besucht und über den Fall berichtet.

Zu Geldstrafe verurteilt

Das Bayerische Oberste Landesgericht sah zwar wie die Vorinstanzen auch in dem Bild Elemente, die an eine SS-Uniform erinnern. Es gebe aber keine Merkmale, die ein eindeutig verfassungswidriges Kennzeichen seien. Auch die Schädelhälfte erinnere zwar an das Totenkopfabzeichen der SS-Verbände, gleichzeitig gebe es aber deutliche Abweichungen davon.

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Die Richter erklärten, dass Abbildungen, die lediglich den Anschein eines verfassungswidrigen Kennzeichens erwecken, nicht den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllten. Es liege auch keine Beleidigung Söders vor. Ein Künstler dürfe sich in seiner Kunst politisch, überspitzt oder polemisch äußern. Kunst und Meinungsäußerung schlössen einander nicht aus.

Das Amtsgericht Nürnberg und das Landgericht Nürnberg-Fürth hatten den Mann zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen je 30 Euro – insgesamt 2700 Euro – verurteilt.

dpa/krott

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