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Neues Verteilsystem in EU

So will Faeser den starken Zuzug von Ukraine-Flüchtlingen nach Deutschland bremsen

Autorenprofilbild von Ricarda Breyton
Von Ricarda BreytonPolitikredakteurin
Veröffentlicht am 28.05.2024Lesedauer: 4 Minuten
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)Quelle: dpa/Kay Nietfeld; Montage: Infografik WELT

Deutschland beherbergt mehr als 20 Mal so viele Ukraine-Flüchtlinge wie Frankreich. Daran stört sich jetzt auch das Bundesinnenministerium. Auf EU-Ebene macht sich Nancy Faesers (SPD) Haus für ein anderes Verteilungssystem für „Neuankömmlinge aus der Ukraine“ stark. Dafür sieht es einen Hebel.

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Das Bundesinnenministerium will EU-weit ein festes Verteilregime für neue Ukraine-Flüchtlinge erwirken. Deutschland setze sich „nachdrücklich für eine solidarische Verteilung der Schutzsuchenden ein und ist der Ansicht, dass insbesondere eine Auseinandersetzung und Lösungsfindung mit Blick auf Sekundärmigration aus anderen Mitgliedstaaten der EU erforderlich ist“, sagte ein Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) WELT. „Es sollte daher EU-weit ein gleichmäßiges Verteilungsregime für Neuankömmlinge aus der Ukraine anstrebt werden.“

Derzeit wird auf EU-Ebene über eine Anschlussregelung für Ukraine-Flüchtlinge verhandelt. Der vorübergehende Schutz nach der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie läuft am 4. März 2025 aus; wie genau eine Folgeregelung aussehen soll, ist noch nicht entschieden.

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Nach Informationen des SPD-Politikers Helge Lindh erwägt die EU-Kommission zwar eine erneute Verlängerung des Schutzstatus um ein Jahr. Dafür hätten sich alle Mitgliedstaaten „einhellig“ ausgesprochen. Offen ist allerdings, ob es gegebenenfalls Änderungen zum bisherigen Verfahren geben wird, etwa durch ein neues Verteilregime. Wichtig sei, dass man „weiterhin mit der Ukraine zu allen wichtigen Fragen im Gespräch bleibe“, heißt es aus dem Bundesinnenministerium.

Bislang können sich Ukrainer ihr Zielland in der EU frei aussuchen. Sie können auch zuerst in einem Land Schutz beantragen und dann in ein weiteres ziehen, um sich dort erneut um Schutz zu bemühen. Vor allem zu Beginn des Krieges wurden dadurch die nationalen Behörden entlastet, die nicht umständlich prüfen mussten, welches Land für den Schutz zuständig ist. Allerdings hat die Freizügigkeit inzwischen zu einer sehr ungleichen Verteilung der Flüchtlinge in der EU geführt.

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Laut Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Union, hielten sich im März 2024 rund 1,30 Millionen ukrainische Flüchtlinge in Deutschland auf, in Polen rund 960.000 und in Tschechien rund 360.000. Andere große EU-Länder wie Italien beherbergten nur rund 160.000 Flüchtlinge. Frankreich hatte im März gar nur rund 60.000 aufgenommen. Außerdem lassen sich über die Zeit Verschiebungen erkennen. Während die Zahl ukrainischer Flüchtlinge in Polen tendenziell gesunken ist, wächst sie in Deutschland. Die Gründe für die Weiterwanderung sind nicht genau erfasst. Bekannt allerdings ist, dass die Standards in den Ländern sehr unterschiedlich sind.

So bekommen Ukrainer in Deutschland Bürgergeld, das für Alleinstehende bei monatlich 563 Euro liegt. Laut einer Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, über die WELT AM SONNTAG berichtete, sind die Leistungen in anderen Ländern hingegen deutlich niedriger. In Schweden erhalten sie demnach lediglich ein Tagesgeld, das auf einen Monat gerechnet 180 Euro beträgt. In Polen seien grundsätzlich keine dauerhaften Geldleistungen vorgesehen, gezahlt werde dort lediglich eine Starthilfe von umgerechnet 70 Euro.

Man habe Anfang 2023 eine „größere Abwanderung“ von Schutzberechtigten festgestellt, „die nie die Absicht hatten, eine Beschäftigung aufzunehmen“, schreiben die polnischen Behörden in einer Analyse für das Europäische Migrationsnetzwerk. Tausende Ukrainer seien nach Deutschland abgewandert. Grund seien Familienmitglieder und Freunde in Deutschland, die Arbeitsmarktsituation dort und die Möglichkeit, allgemeine Sprachkurse zu besuchen. Auch der breite Zugang zu medizinischen Leistungen und Bildungseinrichtungen spiele eine Rolle.

Hin- und Herreisen unterbinden

Um der Ungleichverteilung entgegenzuwirken, fordert die Opposition seit Längerem eine Kürzung der Leistungen hierzulande. „Das Mindeste ist, dass wir kein solches Bürgergeld zahlen und insbesondere nicht an Männer, die eigentlich zum Wehrdienst in ihrer ukrainischen Heimat verpflichtet sind“, sagte am Donnerstag Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) WELT TV. Die FDP-Fraktion zeigte sich zuletzt offen für den Vorschlag, die Leistungen zu senken, Skepsis kam in der Vergangenheit allerdings von SPD.

Bayerns Innenminister gegen Bürgergeld für fahnenflüchtige Ukrainer

Bayerns Innenminister Herrmann fordert bei einer Verlängerung des Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge ein Ende des Bürgergelds. Bei WELT TV sagte der CSU-Politiker: „Das Mindeste ist, dass wir kein Bürgergeld zahlen an Männer, die eigentlich zum Wehrdienst in ihrer Heimat verpflichtet sind.“

Das Bundesinnenministerium sieht nun offenbar eine Lösung in einem europäischen Verteilregime. Umsetzen ließe sich dieser über einen ruhenden Artikel in der Massenzustrom-Richtlinie. Artikel 11 sieht vor, dass Schutzberechtigte nicht einfach hin- und herreisen sollen.

„Ein Mitgliedstaat muss eine Person, die in seinem Hoheitsgebiet vorübergehenden Schutz genießt, rückübernehmen, wenn diese sich während des von dem Beschluss des Rates nach Artikel 5 erfassten Zeitraums unrechtmäßig im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält oder versucht, unrechtmäßig in dieses einzureisen“, heißt es dort. Als die EU-Staaten 2022 die Anwendung der Richtlinie für Ukrainer beschlossen, setzten sie diesen Abschnitt allerdings aus.

Nun könnte man ihn wieder anwenden – falls es dafür eine qualifizierte Mehrheit in den EU-Mitgliedstaaten gibt. „Für Deutschland ist neben Fragen einer langfristigen Perspektive für die bereits aufhältigen Geflüchteten mit einer Schutzgewährung wichtig, innerhalb der EU ein gemeinsames Vorgehen, insbesondere eine solidarische Verteilung und die Verhinderung von Sekundärmigration für künftig ankommende Geflüchtete sicherzustellen“, schreibt der Sprecher des Innenministeriums. „Dazu könnte die Anwendung von Artikel 11 einen Beitrag leisten.“

Die Folge wäre, dass neu ankommende Flüchtlinge mit Rückführung rechnen müssten, wenn sie innerhalb der EU weiterreisen. „Die Personen wären in Deutschland illegal aufhältig und müssten zurückgeführt werden“, sagt Winfried Kluth, Rechtsprofessor aus Halle und Mitglied im Sachverständigenrat für Integration und Migration, WELT. „Wenn zu dem Zeitpunkt der Aufenthaltstitel im anderen Mitgliedstaat bereits abgelaufen ist, kommt auch eine Rückführung in die Ukraine in Betracht, sonst in den anderen Mitgliedstaat.“ Ausnahmen könnte es aber zu Beispiel für bereits erwerbstätige Flüchtlinge geben. Dann haben sie gegebenenfalls Anspruch auf einen anderen Titel, der zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt.


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