Es bestünden „hinreichende Anhaltspunkte“, dass die AfD die Menschenwürde von Deutschen mit Migrationshintergrund, Ausländern und Muslimen missachte, urteilt das NRW-Oberverwaltungsgericht. Es bestätigt die Einstufung der AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus. Das hat Folgen.