Anschlag auf Asylbewerberheim – Fast sieben Jahre Haft wegen Mordes
Mehr als 30 Jahre nach einem Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis wurde ein Mann zu einer Haftstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes in 20 Fällen verurteilt. Heute ist der Mann 52 Jahre alt. Für seine Verurteilung wurde Jugendstrafrecht angewendet.
Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 im saarländischen Saarlouis ist der Angeklagte unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das sagte der Vorsitzende Richter Konrad Leitges am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Damit lag die Höchststrafe in diesem Prozess bei zehn Jahren. Verurteilt wurde der Mann unter anderem auch wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung.
Der heute 52-jährige Deutsche stand seit November vor dem OLG. Die Anklage hatte Ende September neun Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen gefordert, den Mann nur wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen. Er hatte im Prozess ausgesagt, bei dem Brand dabei gewesen zu sein, das Feuer habe aber ein damaliger Bekannter gelegt.
Ein 27-Jähriger starb
Die Tat, um die es seit November 2022 in dem Prozess ging, liegt 32 Jahre zurück. 1991 brannte ein Asylbewerberheim in Saarlouis. Der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana starb infolge der Flammen, zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und brachen sich Knochen. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen. Die ursprünglichen Ermittlungen hatte die saarländische Polizei vor rund 30 Jahren zunächst eingestellt – und sich später für Defizite ihrer Arbeit entschuldigt.
Der Fall galt lange als bekanntester ungelöster extremistischer Mordfall Deutschlands. Jahre später kam der Fall noch einmal ins Rollen. 2007 soll der heute 52 Jahre alte Deutsche auf einem Grillfest zu einer Zeugin gesagt haben: „Das war ich und sie haben mich nie erwischt.“ Jahre später erstattet die Zeugin Anzeige, als sie laut eigener Aussage gelesen habe, dass jemand bei dem Brand umgekommen war.