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STAATSANGEHÖRIGKEIT Offene Tür

Staats- und Völkerrechtler haben ein Modell entwickelt, wie Bonn mit dem umstrittenen Problem der deutschen Staatsangehörigkeit fertig werden könnte.
aus DER SPIEGEL 10/1977

Was unter Professoren des Staats- und Völkerrechts längst anerkannter Diskussionsgegenstand ist, machten zwei Interviews zum politischen Tabu: das Problem einer Neuregelung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Nachdem zunächst Günter Gaus, Bonns Ständiger Vertreter in Ost-Berlin, in einem SPIEGEL-Gespräch (6/1977) laut darüber nachgedacht hatte, ob nicht »für die Staatsangehörigkeitsfrage Lösungen und Verhaltensweisen« zu finden seien, »die nicht immer wieder neue politische Konflikte zwischen den beiden Staaten heraufbeschwören«, stieß SED-Generalsekretär Erich Honecker in seinem Interview mit der »Saarbrücker Zeitung« nach. »Solange die Bundesrepublik Deutschland die Staatsbürgerschaft der DDR nicht anerkennt«, drohte er, »kann von einer »generellen Reisefreiheit« ins westliche Ausland überhaupt nicht die Rede sein.

Der Bundesregierung kam der West-Ost-Dialog zu diesem Thema höchst ungelegen. Kanzler Helmut Schmidt hält es für politisch falsch, dem Ost-Berliner Bedürfnis nach Eigenstaatlichkeit nun auch noch

* Erich Voltmer, stellvertretender Chefredakteur der »Saarbrücker Zeitung«.

durch Verzicht auf die Bonner Rechtsposition entgegenzukommen, die, um der nationalen Einheit willen, den Fortbestand einer gesamtdeutschen Staatsangehörigkeit behauptet.

Für westdeutsche Staats- und Verwaltungsjuristen freilich gelten diese politischen Vorbehalte nicht. Im Bundesinnenministerium bemüht sich schon seit längerem eine Arbeitsgruppe unter Ministerialrat Olaf Reermann um praktische Vorschläge, wie das komplizierte Staatsangehörigkeitsproblem gelöst werden könnte. Und Wissenschaftler wie der Augsburger Staatsrechtler Karl Matthias Meessen haben die Möglichkeiten des Gesetzgebers theoretisch bereits durchexerziert.

Nach dem in der Bundesrepublik geltenden Recht sind als deutsche Staatsangehörige alle Personen zu betrachten, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 erworben haben -- ganz gleich, ob sie heute in Köln, Hamburg, Leipzig oder im polnischen Wroclaw, dem alten Breslau, wohnen. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß sich die DDR am 20. Februar 1967 per Volkskammerbeschluß eine eigene Staatsbürgerschaft gab.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR hat die Fortgeltung einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit noch einmal ausdrücklich betont.

Gleichwohl meint Meessen, die Bundesrepublik könne sich einer gesetzlichen Neuregelung der deutschen Staatsangehörigkeit kaum länger widersetzen. Er plädiert deshalb für die Einführung einer besonderen Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland unter dem Dach einer weiterbestehenden allgemeinen deutschen Staatsangehörigkeit, die auch für die Bewohner der DDR fortgelten würde.

Übersiedler in den Westen könnten sich also nach wie vor als bundesdeutsche Staatsangehörige registrieren lassen, ohne daß es dazu eines speziellen Einbürgerungsaktes bedürfte. Meessen: »Die Tür bleibt offen.«

Das Gedankenspiel der Völkerrechtler enthält freilich eine große Unbekannte -- die Frage, welcher Staatsangehörigkeit die Bürger West-Berlins zugehören sollen. West-Berlin darf laut Besatzungsrecht von der Bundesregierung nicht »regiert« werden. Auch das Viermächte-Abkommen von 1971 stellt klar: West-Berlin ist »kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland«. Die Ausweitung einer neuen bundesdeutschen Staatsangehörigkeit auf die Bewohner West-Berlins riefe daher mit Sicherheit lautstarke Proteste der DDR und der Sowjet-Union hervor.

Dagegen glaubt Jurist Meessen, besatzungsrechtliche Bedenken ausräumen zu können: »Durch den Erlaß und die Übernahme eines Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland wird West-Berlin nicht zu einem konstitutiven Bestandteil der Bundesrepublik.«

Obwohl der Augsburger Wissenschaftler auch keinerlei verfassungsrechtliche Hindernisse für eine bundesdeutsche Unterstaatsangehörigkeit sieht, wagt er keine Prognose, wie sich die Karlsruher Verfassungshüter für den Fall einer Staatsbürgerschaftsklage der Unions-Parteien verhalten würden.

Da die Einführung einer bundesdeutschen Unterstaatsangehörigkeit« auch wenn sie nicht mit der Aufhebung der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden ist, auf jeden Fall »einen Akt der Trennung zwischen den beiden Staaten« darstelle, hält Meessen es für durchaus denkbar, daß seine Konstruktion vor den Verfassungsrichtern keine Gnade fände.

Um dieser Gefahr zu entgehen, rät er der Bundesregierung, sich um einen Konsens mit der Opposition zu bemühen. Ohnehin hat die CDU zu ihrem Düsseldorfer Parteitag in der nächsten Woche zwei prominente Wissenschaftler als Redner verpflichtet, die in der Staatsangehörigkeitsfrage ähnlich denken wie Meessen -- den Kieler Historiker Karl Dietrich Erdmann und den Genfer Politologen Curt Gasteyger.

Der Würzburger Rechts-Professor Dieter Blumenwitz dagegen, der vor Jahren selber dem Meessen-Vorschlag ähnelnde Dach-Konstruktionen entwickelt hatte, hält solche Pläne heute für überholt. Blumenwitz in einem Interview: »Wir haben alle Möglichkeiten, dies der DDR anzubieten oder zu verkaufen, vergeben.«

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