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Bundesnetzagentur Behörde ordnet erstmals Internetversorgung eines Haushalts an

Ein Internetanschluss ist für viele Bürger ein Muss. Doch mancherorts ist der entweder langsam oder teuer. Nun wurde zum ersten Mal ein Anbieter verpflichtet, einen Haushalt mit einer bezahlbaren Verbindung zu versorgen.
Leerrohre für Datenkabel: Wenn der Anbieter nicht freiwillig kommt, kann er verpflichtet werden

Leerrohre für Datenkabel: Wenn der Anbieter nicht freiwillig kommt, kann er verpflichtet werden

Foto: Patrick Pleul / picture alliance / dpa

Die Bundesnetzagentur hat erstmals einen Internetanbieter verpflichtet, einen entlegenen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen. Ein entsprechender Bescheid sei dem Unternehmen zugestellt worden, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit . Es geht um einen Haushalt in Niedersachsen; wo genau wurde ebenso wenig mitgeteilt wie der Name des betroffenen Unternehmens. Neben Festnetzanbietern wie der Deutschen Telekom und Vodafone kommt auch der Satelliteninternet-Anbieter Starlink infrage.

Der betroffene Haushalt beruft sich auf das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, das in Deutschland seit dem Dezember 2021 gilt und Menschen vor allem in entlegenen Regionen zu einem Anschluss verhelfen soll. Wirklich schnell ist die rechtlich zugesicherte Leitung aber nicht. Im Download müssen mindestens zehn Megabit pro Sekunde erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden eingehalten werden. Verglichen mit den heute in Städten üblichen Daten sind diese Werte sehr niedrig. Mancherorts würde aber selbst diese Mindestbandbreite eine wesentliche Verbesserung gegenüber der jetzigen Situation bedeuten.

Hohe Preise sind keine Lösung

Auslöser für die Entscheidung der Behörde war nun aber, dass ein Internetanschluss am fraglichen Wohnort nur »zu einem zu hohen Verbraucherpreis« möglich gewesen wäre. Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört aber, »dass Telekommunikationsdienste zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden« sollen. Nach Ansicht der Behörde sind das circa 30 Euro pro Monat.

Der aktuelle Bescheid ist die erste Anordnung dieser Art, weitere dürften bald folgen. Denn derzeit sind bei der Bundesnetzagentur den Angaben zufolge noch rund 130 Beschwerdeverfahren in der Prüfung. Der Behörde zufolge gibt es derzeit in Deutschland schätzungsweise etwa 400.000 Haushalte, die im Rahmen des Rechtsanspruches als unterversorgt gelten.

Das im aktuellen Fall verpflichtete Unternehmen hat die Möglichkeit, die Entscheidung der Bundesnetzagentur gerichtlich prüfen zu lassen.

mak/dpa

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